StrafbefehlAargauer Pizzeria fällt bei Kontrolle durch: Das sind die Folgen

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Drei Inspektionen in einem Restaurant im Bezirk Aarau brachten keine Besserung: Weil der Geschäftsführer sich nicht um die Beanstandungen der Lebensmittelinspektoren kümmerte, muss er nun 3000 Franken bezahlen.

Lebensmittelproben waren belastet, Herkunftsangaben fehlten: Eine Pizzeria im Bezirk Aarau erfüllte die Anfoderungen der Kontrolleure nicht.Lebensmittelproben waren belastet, Herkunftsangaben fehlten: Eine Pizzeria im Bezirk Aarau erfüllte die Anfoderungen der Kontrolleure nicht.

Symbolbild: Getty Images

Ein damals 42-jähriger Mann stand im Sommer und Herbst 2025 als Geschäftsführer einer Pizzeria im Bezirk Aarau in der Verantwortung. Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der kürzlich rechtskräftig wurde, kam es in seinem Betrieb gleich bei mehreren Inspektionen zu teils erheblichen Mängeln.

Das Amt für Verbraucherschutz kontrollierte den Betrieb im Juni, August und November letzten Jahres. Bereits bei der ersten Kontrolle stellten die Inspektoren verschiedene Probleme fest: So fehlten Herkunftsangaben für offen verkaufte Backwaren. Zudem waren Lebensmittelproben belastet – bei einem vorgekochten Risotto wurden die Richtwerte für Keime massiv überschritten, bei weiteren Speisen lagen die Werte ebenfalls über dem Erlaubten.

Auch die Sauberkeit liess zu wünschen übrig. Kühl- und Tiefkühlräume waren stark verschmutzt, im Lagerraum lagen teilweise Zigarettenstummel auf dem Boden. Zudem fehlten Insektenschutzgitter bei Fenstern zur Küche und zur Abwaschküche.

Mängel auch bei zweiter und dritter Kontrolle

Auch bei späteren Kontrollen besserte sich die Situation kaum. Im August wurden erneut fehlende Angaben und belastete Lebensmittelproben festgestellt. Die Handwaschgelegenheit war ungenügend ausgerüstet. Zusätzlich waren Geräte wie die Eiswürfelmaschine und die Vakuumiermaschine verschmutzt. Bei der dritten Kontrolle im November beanstandeten die Lebensmittelinspektoren die beiden Geräte erneut wegen ungenügender Sauberkeit. Auch bei fünf Lebensmittelproben waren die Werte der Keime erneut zu hoch.

Die Mängel wurden dem Geschäftsführer jeweils schriftlich mitgeteilt.  Dennoch kümmerte er sich nicht ausreichend darum und nahm die Missstände in Kauf. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen mehrfacher Übertretung des Lebensmittelgesetzes. Er muss eine Busse von 3000 Franken bezahlen. Hinzu kommen 700 Franken Gebühren, insgesamt also 3700 Franken.

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