SystemwechselEigenmietwert fällt 2029: Sind Abzüge für Wärmedämmung und neue Heizungen im Aargau dann noch möglich?

Das Schweizer Stimmvolk hat die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Das bedeutet auch: Es wird Änderungen bei den heute geltenden Steuerabzügen geben. Die Aargauer Regierung hat nun einen Vorschlag in die Anhörung geschickt.
Hauseigentümer sollen im Aargau auch in Zukunft Investitionen in bessere Dämmung von den Steuern abziehen können.
Symbolbild: Bruno Kissling
Mit der Abstimmung im September 2025 hat das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts gutgeheissen. Die Zustimmung im Aargau fiel mit 69 Prozent höher aus als im nationalen Schnitt: Schweizweit lag der Ja-Anteil bei 57,7 Prozent. Letzte Woche hat der Bundesrat beschlossen , die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts hat die Einschränkung bestimmter Steuerabzüge zur Folge. So werde beispielsweise der Abzug von Unterhaltskosten für Liegenschaften bei Bund, Kantonen und Gemeinden abgeschafft, schreibt die Aargauer Regierung in einer Mitteilung. Ebenfalls würden die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen.
Schon vor der Eigenmietwert-Abstimmung hatte die Mitte im Grossen Rat die Forderung platziert , der Kanton solle auch nach der Abschaffung noch Steuerabzüge für energetische Sanierungen an Häusern erlauben. Finanzdirektor Markus Dieth sagte am 28. September, man werde diese Frage prüfen. Nun schickt die Aargauer Regierung einen entsprechenden Vorschlag für die Gesetzesrevision in die Anhörung.
Abzüge maximal bis im Jahr 2050 möglich
Das angepasste Gesetz sieht vor, die Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin zum Abzug zuzulassen. Und zwar so lange das Ziel einer ausgeglichenen Treibhausgasbilanz noch nicht erreicht ist, längstens aber bis 2050. In der Weiterführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sieht die Regierung einen wichtigen Anreiz für die Eigentümerinnen und Eigentümer, «in bessere Dämmung, Heizsysteme oder andere wirksame Massnahmen zu investieren».
Finanzdirektor Markus Dieth will nach dem Entscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts den kantonalen Handlungsspielraum nutzen.
Bild: Alex Spichale
Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) sagt: «Wir nutzen den Spielraum, damit Investitionen in Energiesparmassnahmen steuerlich weiter attraktiv bleiben und sich die Sanierung von Gebäuden auch in Zukunft lohnt.» Auch Rückbaukosten im Rahmen eines Ersatzneubaus und denkmalpflegerische Arbeiten sollen abzugsfähig bleiben.
Starke Einschränkung bei Schuldzins-Abzügen
Zudem wird nach der Gesetzesänderung auf Bundesebene der Abzug von Schuldzinsen stark eingeschränkt. Grundsätzlich können sie nur noch abgezogen werden, wenn jemand vermietete oder verpachtete Liegenschaften besitzt. Neu gibt es aber eine Ausnahme für Personen, die zum ersten Mal in der Schweiz Wohneigentum kaufen und es als Erstliegenschaft selbst bewohnen. «Diese Personen können während zehn Jahren einen begrenzten Ersterwerberabzug für Schuldzinsen geltend machen», schreibt die Regierung.
Der Kanton Aargau will mit der Gesetzesänderung auch gleich eine Bereinigung und diverse Übergangsbestimmungen, welche heute keine Bedeutung mehr haben, aufheben. Die Anhörung dauert bis zum 26. Juni.
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