StrafgerichtNasenweg-Mord: Täter rechtmässig verwahrt
Der Mann, der am Basler Nasenweg eine 75-jährige Frau getötet hat, bleibt auf unbestimmte Zeit verwahrt: Seine Berufung gegen das Urteil zieht der 33-Jährige zurück.
Zehn Jahre nach der Tötung von zwei Menschen am Nasenweg in Basel ermordete der Täter am gleichen Ort eine weitere Frau.
Symbolbild: Keystone/Georgios Kefalas)
Der Mann, der am Basler Nasenweg eine 75-jährige Frau getötet hat, akzeptiert das Urteil: Die Verwahrung ist nun rechtskräftig. Wie die «Basler Zeitung» zuerst berichtete, hat der 33-Jährige seine Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts vom Dezember zurückgezogen. Der Anwalt des Täters bestätigt dies gegenüber der bz.
Das Gericht hatte festgestellt, dass der Täter aufgrund seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und ordnete eine Verwahrung an. Der Täter hatte bereits vor zehn Jahren am Nasenweg zwei Menschen getötet und eine Person schwer verletzt. Eine Therapie hatte über Jahre keine ausreichende Wirkung gezeigt, da der Täter über ein Jahrzehnt sein Wahnsystem vor den behandelnden Personen in der Universitären psychiatrischer Klinik Basel (UPK) geheim halten konnte.
Fachleute kamen zum Schluss, dass weitere Behandlungen kaum Erfolg versprechen. Deshalb empfahl ein Gutachter die Verwahrung. Für den Täter bedeutet das: Er bleibt auf unbestimmte Zeit in einer geschlossenen psychiatrischen Klink. Eine Entlassung wird erst geprüft, wenn sich sein Zustand deutlich verbessert und keine Gefahr mehr besteht. Im Unterschied zu einer Therapie steht bei der Verwahrung nicht die Wiedereingliederung im Vordergrund, sondern der Schutz der Bevölkerung.