Nicht nur kleine Dörfer wie Oltingen (im Bild), sondern auch Binningen und Bottmingen unterstützten die Initiative.
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Die Initiative für mehr Wählbarkeit von Ausländerinnen und Ausländern in Schulräte und Sozialhilfebehörden kommt im Baselbiet nicht vors Volk. Acht von zwölf beteiligten Gemeinden ziehen das Begehren zurück und stoppen das Verfahren.
Damit ist die sogenannte Wählbarkeitsinitiative gescheitert, nachdem der Landrat sie zuvor deutlich abgelehnt hatte. Das Parlament empfahl mit 48 zu 29 Stimmen, die Vorlage zu verwerfen.
Die Initiative verlangte, dass Personen mit Niederlassungsbewilligung C in zwei kommunale Behörden gewählt werden können. Betroffen wären Schulräte und Sozialhilfebehörden gewesen. Die zwölf beteiligten Gemeinden wollten damit den Kreis möglicher Kandidierenden erweitern.
«Offenbar zu progressiv unterwegs»
Wie die federführende Gemeinde Anwil mitteilt, verzichten die Gemeinden nun auf einen Urnengang. «Wir haben entschieden, dass wir keine Steuergelder in eine Kampagne investieren möchten», heisst es in der Medienmitteilung. Ausschlaggebend sei gewesen, dass nur eine Minderheit der Regierung und des Landrats das Anliegen unterstütze. Die nötige Mehrheit von acht Gemeinden für einen Rückzug der Initiative wurde erreicht.
Die Gemeinden zeigen sich enttäuscht über den politischen Entscheid. «Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser Anliegen mehrheitlich durch den Landrat abgelehnt wird», schreiben sie. Ihr Vorschlag sei aus dem Gemeindealltag entstanden und habe helfen sollen, das Milizsystem zu stärken.
Dabei betonen die Initianten, es sei «nicht unser Ziel, das Stimm- und Wahlrecht im Kanton Baselland grundlegend zu verändern». Stattdessen hätten sie den Gemeinden mehr Spielraum geben wollen. «Offenbar sind wir mit diesem Anliegen zu progressiv unterwegs», schreibt die Gemeinde Anwil stellvertretend für die Initianten.
Die Einwohnerversammlungen sagten Ja
Kritik richtet sich gegen Regierung und Parlament. Diese hätten die Vorlage «zu einer Grundsatzfrage über das Stimm- und Wahlrecht im Kanton erklärt». Bürgerliche Parteien hatten im Landrat argumentiert, eine solche Änderung würde das aktive und passive Wahlrecht auseinanderreissen.
Die Gemeinden halten dagegen, die Anpassung hätte nur lokal gewirkt. Sie verweisen darauf, dass «über 600 Gemeinden in der Schweiz» bereits ähnliche Lösungen kennen.
In allen zwölf Gemeinden hatte die Einwohnerversammlung die Initiative für mehr Mitwirkung durch Ausländer gutgeheissen. Trotzdem entschieden sich nun acht Gemeinderäte für den Rückzug. Damit bleibt es im Baselbiet dabei, dass Personen ohne Schweizer Pass weiterhin nicht in Schulräte oder Sozialhilfebehörden gewählt werden können.