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13. April 2026
Während die Regeln bewaffneter Konflikte zunehmend infrage gestellt werden und neue Technologien die Kriegsführung verändern, geraten auch die Genfer Konventionen unter Druck. Sind sie noch tragfähig?
Michel Veuthey, langjähriger Experte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sowie Botschafter des Souveränen Malteserordens und stellvertretender Beobachter bei den Vereinten Nationen in Genf, warnt im Interview mit Christian Peschken (EWTN) vor einer Abkehr von diesen Abkommen.
Sie betonen die universelle ethische Grundlage der Genfer Konventionen, die mit der „Goldenen Regel“ übereinstimmt. Wie kann diese moralische Universalität konkret gestärkt werden, insbesondere in Konflikten mit Akteuren, die diese Werte aus religiösen oder ideologischen Gründen nicht teilen?
Um die moralische Universalität der Genfer Konventionen wirksam zu machen, reicht Moral allein nicht aus—insbesondere dann, wenn Akteure keine gemeinsamen Werte teilen. Die Einhaltung gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn humanitäre Prinzipien mit praktischen Anreizen verknüpft werden. Akteure müssen erkennen, dass die Beachtung des humanitären Völkerrechts nicht nur moralisch richtig, sondern auch strategisch vorteilhaft ist.
Das Prinzip der Menschlichkeit steht zwar scheinbar im Widerspruch zu militärischen Zielen, stärkt diese jedoch häufig. Eine humane Behandlung kann zur Kapitulation ermutigen und Widerstand verringern, während Angriffe auf Zivilisten Konflikte oft verschärfen, wie zahlreiche große Kriege des 20. und 21. Jahrhunderts zeigen.
Die Einhaltung wird zudem durch Gegenseitigkeit, die Kosten von Verstößen (rechtlich, wirtschaftlich, reputativ), öffentliche Aufmerksamkeit sowie die Rolle des humanitären Völkerrechts bei der Ermöglichung von Dialog, Versöhnung und Wiederaufbau nach Konflikten unterstützt.
Um diese Prinzipien umzusetzen, muss das humanitäre Völkerrecht in die militärische Ausbildung integriert werden, auch nichtstaatliche Akteure einbeziehen und seine strategischen Vorteile hervorheben, sodass es sowohl als moralischer als auch als praktischer Leitfaden in modernen Konflikten dient.
Aus katholischer Sicht besteht oft ein Spannungsverhältnis zwischen moralischen Idealen und politischer Realität. Wie realistisch ist es, zu erwarten, dass Staaten und nichtstaatliche Akteure die Genfer Konventionen einhalten, wenn existenzielle Sicherheitsinteressen auf dem Spiel stehen?
Aus katholischer Perspektive geraten moralische Ideale häufig in Konflikt mit den harten Realitäten bewaffneter Auseinandersetzungen. Das humanitäre Völkerrecht versucht, militärische Notwendigkeit und humanitäre Anliegen in Einklang zu bringen. Es verlangt von den Akteuren nicht, ihre Sicherheit zu ignorieren, sondern sie mit begrenzten Mitteln und Methoden der Kriegsführung zu verfolgen. Die katholische Kirche hat dies schon lange vor dem modernen Recht erkannt: Im Mittelalter regelte sie den Krieg durch den Gottesfrieden, den Gottesstillstand sowie durch Verbote bestimmter Waffen oder Praktiken, um religiöses und medizinisches Personal sowie Nichtkombattanten zu schützen.
Die katholische Perspektive vermeidet beide Extreme: Sie lehnt sowohl die Vorstellung ab, Normen seien nutzlos, wenn sie verletzt werden, als auch den naiven Glauben, Moral allein könne Akteure in Situationen von Leben und Tod zügeln.
Die Genfer Konventionen bleiben daher unverzichtbar: Sie setzen Mindeststandards, die selbst Staaten und nichtstaatliche Akteure einzuhalten anstreben sollten, denn ohne sie würde die moralische und rechtliche Grundlage im Krieg zusammenbrechen.
Die katholische Anthropologie betont die Gebrochenheit der menschlichen Natur. Reicht ein rechtlicher Rahmen wie die Genfer Konventionen aus, um Gewalt wirksam einzudämmen, oder ist eine tiefere moralische und geistliche Erneuerung notwendig?
Ein rechtlicher Rahmen wie die Genfer Konventionen ist unerlässlich, aber für sich genommen nicht ausreichend. Er muss durch eine moralische und geistliche Dimension ergänzt werden. Die Stärke humanitärer Normen liegt gerade in dieser Verbindung, die sich in der Soziallehre der katholischen Kirche verankern lässt.
Im Zentrum steht die Überzeugung, dass jeder Mensch als imago Dei – als Ebenbild Gottes – geschaffen ist und eine ihm eigene, unveräußerliche Würde besitzt, selbst im Krieg. Das katholische Denken, von Augustinus bis Thomas von Aquin, betont seit jeher, dass das Recht einer moralischen Grundlage bedarf, um das menschliche Handeln wirklich zu leiten. Papst Johannes Paul II. brachte dies im Konzept der „Kultur des Lebens“ zum Ausdruck, die auf der Heiligkeit des Lebens, Solidarität und Verantwortung gründet.
Diese moralische Tradition hat das humanitäre Völkerrecht tief geprägt. Viele seiner zentralen Wegbereiter – Augustinus, Thomas von Aquin, Vitoria, Grotius und Henry Dunant – waren vom Glauben beeinflusst. Auch heute bleiben religiöse Akteure oft an der Seite der Opfer und tragen humanitäre Bemühungen über das hinaus, was rechtliche Normen allein leisten können.
Sie machen ein überzeugendes Argument für die normative Stärke der Konventionen. Liegt ihre eigentliche Schwäche jedoch nicht weniger im Recht selbst als vielmehr in seiner mangelnden Durchsetzung? Welche konkreten und realistischen Mechanismen könnten diese Lücke schließen?
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In der Tat liegt die eigentliche Schwäche der Genfer Konventionen in ihrer uneinheitlichen Durchsetzung. Zwar verpflichtet der Gemeinsame Artikel 1 alle Staaten, die Konventionen zu achten und ihre Achtung sicherzustellen, doch bleiben Verstöße häufig ungestraft, insbesondere in Konflikten mit nichtstaatlichen Akteuren oder Staaten, denen der Wille zur Durchsetzung fehlt. Die Durchsetzung wird zudem durch politische Zwänge, begrenzte Ressourcen und die eingeschränkte Zuständigkeit internationaler Gerichte erschwert.
Um diese Lücke zu schließen, bedarf es praktischer Maßnahmen. Die rechtliche Verantwortlichkeit muss durch den Internationalen Strafgerichtshof und nationale Strafverfolgung auf Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit gestärkt werden. Staaten sollten Täter entweder selbst verfolgen oder andere dabei unterstützen, etwa durch die Weitergabe von Beweismitteln. Politische und wirtschaftliche Instrumente – wie diplomatischer Druck und konditionierte Hilfe – können die Kosten von Verstößen erhöhen.
Ebenso entscheidend ist die Überwachung: Unabhängige Kontrollmechanismen und die Zivilgesellschaft erhöhen Transparenz und Rechenschaftspflicht. Schließlich ist auch das Engagement über staatliche Institutionen hinaus von zentraler Bedeutung. Nichtstaatliche Akteure müssen in Dialog und Schulungen einbezogen werden, während einflussreiche Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit humanitäre Normen fördern und Verhandlungen unterstützen können—und so die praktische Achtung des humanitären Völkerrechts stärken.
In modernen Konflikten (z. B. Terrorismus) hält sich oft nur eine Seite an das humanitäre Völkerrecht. Ist einseitige Befolgung langfristig wirklich rational, oder kann sie strategische Nachteile für diejenigen schaffen, die sich daran halten?
Nicht unbedingt. Tatsächlich haben alle Konfliktparteien ein echtes Interesse daran, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten – und dieses Interesse ist konkreter, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Gefangene ergeben sich eher, wenn ihnen eine humane Behandlung garantiert wird. Zivilisten schließen sich weniger wahrscheinlich Widerstandsbewegungen an, wenn sie respektiert statt misshandelt werden. Die Legitimität einer Regierung steht unmittelbar auf dem Spiel, wenn sie zu illegitimen Methoden wie Folter greift. Gleiches gilt für Aufständische, die Zivilisten durch terroristische Handlungen angreifen. Gerade für Unabhängigkeitsbewegungen ist die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein Beweis für die Fähigkeit zu verantwortungsvoller Regierungsführung und damit eine Quelle politischer Legitimität.
Gleichzeitig erfordert es Ehrlichkeit, eine reale Spannung anzuerkennen: Das humanitäre Völkerrecht wurde in erster Linie für relativ symmetrische Konflikte zwischen staatlichen Armeen konzipiert.
Dennoch kann selbst einseitige Einhaltung strategisch rational sein, wenn man das Gesamtbild betrachtet. Konsequente Beachtung des humanitären Völkerrechts stärkt Bündnisse, erhält die innenpolitische Unterstützung und bewahrt die diplomatische Handlungsfähigkeit nach dem Krieg. Dies sind konkrete strategische Güter. Streitkräfte, die sich an Regeln halten, bewahren in der Regel eine bessere Disziplin und Kohäsion, während Einheiten, die Gräueltaten begehen, häufig unter langfristigem Verfall der Führung leiden. Zudem können individuelle Traumata (PTBS) das Familien- und Gemeinschaftsleben nachhaltig zerstören. Und selbst wenn es zu Verstößen kommt, erzeugt das humanitäre Völkerrecht normativen Druck: Verstöße werden dokumentiert, letztlich verfolgt und ziehen erhebliche Reputationskosten nach sich.
Sie plädieren dafür, die bestehenden Konventionen zu stärken, statt sie neu zu verhandeln. Könnte diese Position angesichts neuer Technologien (z. B. Drohnen, Cyberkrieg), die möglicherweise neue rechtliche Ansätze erfordern, nicht eine gewisse Starrheit mit sich bringen?
Die Stärkung der Genfer Konventionen bedeutet nicht, sie starr zu machen; vielmehr erkennt sie ihre Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an. Eine Neuverhandlung ist riskant, da die Konventionen das Ergebnis sensibler historischer Kompromisse sind, die bei einer Wiedereröffnung geschwächt werden könnten. Stattdessen hat sich das humanitäre Völkerrecht durch Auslegung, Staatenpraxis und ergänzende Instrumente wirksam weiterentwickelt.
Vorrangig sollte es darum gehen, die grundlegenden Prinzipien – Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge –auf neue Bereiche wie Drohnen, autonome Waffensysteme und den Cyberraum anzuwenden. Diese Technologien schaffen keine rechtlichen Lücken, sondern stellen die Umsetzung vor neue Herausforderungen. So bleibt etwa die Verpflichtung, zwischen Zivilisten und militärischen Zielen zu unterscheiden, auch bei Cyberoperationen zentral.
Die Anpassung wird durch rechtswissenschaftliche Forschung, interpretative Leitlinien (insbesondere durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz), Staatenpraxis, militärische Doktrin und gerichtliche Entscheidungen unterstützt. Zielgerichtete Instrumente – wie Zusatzprotokolle, Leitlinien und politische Selbstverpflichtungen – bieten dabei einen sichereren und effektiveren Ansatz als eine umfassende Neuverhandlung.
Initiativen wie die „Global Initiative to Galvanize Political Commitment to IHL“ zeigen, wie solche Maßnahmen die Einhaltung stärken und zugleich die Relevanz des Rechts bewahren können.
Die katholische Soziallehre betont sowohl den gerechten Frieden als auch die Möglichkeit eines gerechten Krieges. Wie sehen Sie die Genfer Konventionen in Beziehung zu dieser Tradition, vor allem als ein minimales ethisches Rahmenwerk zur Begrenzung des Bösen oder als einen Schritt hin zu einer umfassenderen Friedenskultur?
Ich würde sagen: beides. Die Genfer Konventionen sind sowohl als minimales ethisches Rahmenwerk zu verstehen als auch als ein Schritt hin zu einer umfassenderen Kultur des Friedens. Ursprünglich konzipiert, um schwere Verletzungen der Menschenwürde im Krieg zu begrenzen, spiegeln sie zugleich eine tiefere Vision wider, die mit der katholischen Soziallehre übereinstimmt.
Von Augustinus von Hippo bis Thomas von Aquin hat die Tradition des gerechten Krieges stets Zurückhaltung betont – nicht die Rechtfertigung von Gewalt, sondern ihre Begrenzung. Diese Tradition bildet die Grundlage des humanitären Völkerrechts, das klare Grenzen setzt und bekräftigt, dass selbst im Krieg die Menschenwürde zu achten ist.
Doch das katholische Denken geht darüber hinaus: Es zielt nicht nur darauf ab, das Böse zu verwalten, sondern Frieden zu fördern. Verwurzelt im Konzept des imago Dei wird jede humane Handlung zu einer Bestätigung des unantastbaren Wertes des Menschen. Wie Augustinus’ Idee der tranquillitas ordinis nahelegt, ist Frieden nicht bloß die Abwesenheit von Konflikt, sondern eine gerechte Ordnung, die aktiv aufgebaut werden muss.
Durch ihr weltweites Engagement fördert die katholische Kirche diese Vision weiterhin in rechtlichen und humanitären Zusammenhängen. In dieser Tradition bewahrt das humanitäre Völkerrecht die Möglichkeit zur Versöhnung, indem es Verwundete, Zivilisten und Gefangene schützt und Folter verbietet. Es hält den Weg zu einem nachhaltigen Frieden offen.
Die katholische Kirche muss dabei, gemeinsam mit anderen Glaubenstraditionen, konkret handeln: an den Frontlinien humanitärer Hilfe präsent sein; die Lehren aus vergangenen Konflikten bewahren; wachsam gegenüber Risiken durch missbrauchte Technologien bleiben; und aufzeigen, dass die Achtung des humanitären Völkerrechts auch mit strategischen Interessen vereinbar ist. Ebenso sollte sie Netzwerke zwischen Gesellschaften fördern, Dialog in neutralen Räumen ermöglichen und die Zusammenarbeit stärken. Vor allem aber muss sie die geistigen und ethischen Grundlagen des humanitären Völkerrechts erneuern und die Menschenwürde als Fundament eines dauerhaften Friedens bekräftigen.
Hinweis: Interviews wie dieses spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gesprächspartner wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.
