Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Corona-Impfstoff-Verträge offenlegen und in Gänze entschwärzen. Zu diesem Urteil ist das Bundesverwaltungsgericht am 10. Februar 2026 gelangt. In der Zwischenzeit sind mehr als zwei Monate vergangen. Trotzdem hat das BAG die Vereinbarungen noch immer nicht transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Normalerweise ist ein Urteil nach dreissig Tagen rechtskräftig, sofern keine Berufung dagegen eingelegt wird.

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider und BAG-Direktorin Anne Levy
© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER
Die Weltwoche weiss: Die Impfstoffhersteller Novavax und Moderna, über deren Verträge mit dem BAG das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, haben beide keine Einsprache erhoben. Das bestätigen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht. Auch das BAG verzichtete auf eine Beschwerde.
Müsste also das Urteil nicht längst rechtskräftig sein? Und wieso weigert sich die Gesundheitsbehörde noch immer, Transparenz zu schaffen? Angesprochen auf die Verzögerung, lässt das BAG wissen: «Die für die gerichtliche Rechtskraftbescheinigung notwendigen Abklärungen bei der Beschwerdeinstanz (Bundesgericht) und dem Bundesverwaltungsgericht laufen. Das nimmt erfahrungsgemäss noch etwas Zeit in Anspruch.»
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SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann ist es unter anderem zu verdanken, dass die Verträge vollständig transparent gemacht werden müssen. Er beschritt mit weiteren Privatpersonen den Rechtsweg gegen das BAG. Für das Vorgehen der Behörde zeigt er wenig Verständnis: «Das ist schon sehr ungewöhnlich. Es ist höchste Zeit, dass das BAG die Verträge sofort ungeschwärzt herausgibt.»
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Die Schweizer Gesundheitsbehörde kaufte während der Pandemie mehr als sechzig Millionen Impfdosen. Die genauen Kosten sowie die Haftungsregeln, welche die Behörde mit den Pharmakonzernen ausgehandelt hatte, wollte das BAG jahrelang nicht preisgeben. Berufs-, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse seien höher zu werten, so die Argumentation der Behörde.
Spätestens seit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfängt diese nicht mehr. Umso bemerkenswerter ist es, wie lange das BAG mit der Herausgabe abwartet. Befürchtet man das Schlimmste?