JustizSpanier verletzte in Zofingen mehrere Menschen mit einem Messer – gemäss Gutachten ist er schuldunfähig
Der Mann, der 2024 mehrere Menschen mit einem Messer teils schwer verletzte, ist gemäss eines Gutachtens schuldunfähig.
Der Messerstecher von Zofingen verletzte mehrere Personen, teilweise sogar schwer.
Bild: Janine Müller
Ein heute 43-jähriger Spanier griff im Mai 2024 wahllos Passanten auf den Zofinger Strassen an . Sieben Personen wurden dabei erheblich verletzt. Zudem drang der Beschuldigte in ein Einfamilienhaus ein und stach mit einem Messer auf die Bewohnerin ein. Spezialkräfte der Kantonspolizei Aargau umstellten das Gebäude und nahmen den Mann noch am selben Tag fest.
Er befindet sich seither in behördlicher Obhut und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Ihm wird unter anderem mehrfache versuchte Tötung, mehrfache Nötigung, geringfügiger Diebstahl und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft.
«Beschuldigter war zum Tatzeitpunkt hoch psychotisch»
Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leide der Spanier an einer paranoiden Schizophrenie. Weiter heisst es in der Mitteilung: «Gemäss den gutachterlichen Feststellungen war er zum Tatzeitpunkt hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig. Die Staatsanwaltschaft geht daher von Schuldunfähigkeit aus.»
Alle Opfer konnten medizinisch versorgt werden, doch einzelne Personen leiden gemäss Mitteilung bis heute an den Folgen der Tat.
Zum Schutz der Öffentlichkeit beantragt die Staatsanwaltschaft gemäss Mitteilung «eine stationäre therapeutische Massnahme, die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist, sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren».
Bis das zuständige Gericht einen Entscheid getroffen hat, gilt die Unschuldsvermutung.
Schuldunfähigkeit war bereits ein Thema
Die Polizei konnte den Mann mit einem Grosseinsatz in einem Einfamilienhaus in Zofingen festnehmen, in dem er sich nach den Attacken verschanzt hatte. Der 43-Jährige hatte sich selbst ebenfalls verletzt und wurde so zuerst ins Spital gebracht. Sobald er körperlich stabil war, wurde er in eine geschlossene Institution verlegt. Mitte August wurde der Spanier in ein reguläres Haftregime überführt.
Forensiker Josef Sachs erklärte dieser Zeitung bereits vor zwei Jahren : «Grundsätzlich gilt, dass ein Täter, der eine Tat aus einer schweren psychischen Störung heraus begeht, vom Gericht für vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig erklärt werden kann. Bei Schuldunfähigkeit wird er nicht mit Gefängnis bestraft, kann aber aus Sicherheitsgründen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.» (mak)
Mehr dazu im Beitrag von Tele M1: