Ratgeber | 25. April 2026

Dr. Tom Pleiner, Rechtsanwalt, LL.M.

Dr. Tom Pleiner, Rechtsanwalt, LL.M.Foto: zvg

Künstliche Intelligenz entscheidet heute, was früher Menschen vorbehalten war. Die Bank verweigert den Kredit – auf Empfehlung eines KI-Systems. Ein Arzt übernimmt eine KI-gestützte Diagnose, die sich als falsch erweist. Eine Personalabteilung lässt KI-Bewerbungen nach Kriterien filtern, die diskriminierend wirken. In allen drei Fällen stellt sich dieselbe Frage: Wo ist wie geregelt, was KI darf?

Noch nirgends so richtig. In der Schweiz soll erst Ende 2026 überhaupt eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln für die KI-Nutzung vorliegen. Bis dahin gilt allenfalls Datenschutzrecht. Auf internationaler Ebene wurden bereits Regelwerke wie die KI-Konvention des Europarats verabschiedet, deren Ratifikation der Bundesrat am 12. Februar 2025 beschlossen hat. In der EU gilt das Gesetz über künstliche Intelligenz (EU AI Act) ab August 2026. Auch Schweizer sind daran gebunden, wenn sie in der EU KI anbieten. Verstösse können mit hohen Bussen geahndet werden.

Ein «Brussels Effect» wird voraussichtlich dazu führen, dass sich mindestens Kontinentaleuropa am EU AI Act orientieren wird. Anwendungen wie etwa «Social Scoring» zur Bewertung von Menschen aufgrund deren Verhalten in der Gesellschaft oder «Predictive Policing» zur Vorhersage von potenziellen Verbrechen aufgrund von Datenanalyse werden verboten. Sie können die Privatsphäre und andere Grundrechte der Menschen erheblich gefährden. Andere KI wird als «Hochrisiko-System» eingestuft, wenn sie mit biometrischen Daten arbeitet oder in Bewerbungsverfahren eingesetzt wird. Solche KI wird streng reguliert werden.

Welche Regulierung genau bevorsteht, bleibt abzuwarten. Wer dies nicht will, kann ja ein «KI-System mit limitiertem Risiko» befragen, wie etwa die beliebten Chatbots oder Textgeneratoren. Aber Achtung: Noch sind die Hinweise auf mögliche Fehlinformationen nicht gesetzlich verpflichtend!

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