{"id":11522,"date":"2026-02-19T10:36:53","date_gmt":"2026-02-19T10:36:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/11522\/"},"modified":"2026-02-19T10:36:53","modified_gmt":"2026-02-19T10:36:53","slug":"tunesier-mit-diebstaehlen-in-5-kantonen-in-ausschaffungshaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/11522\/","title":{"rendered":"Tunesier mit Diebst\u00e4hlen in 5 Kantonen \u2013 in Ausschaffungshaft"},"content":{"rendered":"<p>Darum geht esEin Tunesier kam im Oktober 2024 in die Schweiz und beging schon kurz danach im Kanton Solothurn erste Einbr\u00fcche in Fahrzeuge.Weitere Diebst\u00e4hle folgten in den Kantonen Aargau, Z\u00fcrich, Neuenburg und Basel\u2011StadtAm 6.\u202fDezember 2024 wurde er in Basel festgenommen und blieb seither in Haft.Nach verb\u00fcsster Haftstrafe soll er nun ausgeschafft werden.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Sein Asylgesuch war von Anfang an nicht sonderlich aussichtsreich. Triftige Gr\u00fcnde, die gegen eine R\u00fcckkehr nach Tunesien sprechen, konnte der Mann nicht nennen. Weder die politische Situation noch eine pers\u00f6nliche Gefahr bedrohen ihn in seinem Heimatland. Zur\u00fcck wollte er trotzdem auf keinen Fall, wie dem neuesten Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt zu entnehmen ist. Auch nicht gegen ein Ausreisegeld von 2000 Franken. Dieser Betrag w\u00e4re f\u00fcr den Steuerzahler wesentlich g\u00fcnstiger gekommen als der Verbleib des Nordafrikaners in der Schweiz, wie der weitere Verlauf zeigen sollte.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"h-full object-cover\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/dc538af0-7ea2-49c0-a9a0-fec06a91f474.jpg\" alt=\"Mit Einbr\u00fcchen in Autos hat alles begonnen.\" loading=\"lazy\"\/>Mit Einbr\u00fcchen in Autos hat alles begonnen.<\/p>\n<p>Symbolbild: Ralph Ribi<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Denn innert einer relativ kurzen Zeit von nur zwei Monaten im Land hat er mehrere Diebst\u00e4hle und Sachbesch\u00e4digungen begangen. Von Richtern oder Richterinnen in f\u00fcnf verschiedenen Kantonen hat er deswegen Strafbefehle oder Verurteilungen kassiert. Doch der Mann liess sich auch von den vielen Verhaftungen nicht abschrecken.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Los ging es schon wenige Tage nach seiner Ankunft in der Schweiz am 4. Oktober 2024. Vom Bundesasylzentrum (BAZ) im solothurnischen Flumenthal aus war er als sogenannter Autoknacker unterwegs. Bis er beim Einbruch in ein Auto erwischt wurde und am 20. Oktober einen ersten Strafbefehl kassierte. Dieser fiel mit einer bedingten Freiheitsstrasse von 50 Tagen noch gn\u00e4dig aus. Nur zwei Tage sp\u00e4ter musste die Polizei wegen eines t\u00e4tlichen Angriffs des Mannes\u00a0ins BAZ Flumenthal ausr\u00fccken.<\/p>\n<p>Aus dem Kanton Solothurn in den Aargau<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Daraufhin tauchte er kurz unter, um eine Woche sp\u00e4ter im BAZ Brugg (AG) mit dem illegalen Konsum von Bet\u00e4ubungsmitteln aufzufallen. Am selben Ort provozierte er am 2. November wegen aggressiven Verhaltens und Diebstahls einen weiteren Polizeieinsatz.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Das Zielgebiet des Tunesiers f\u00fcr seine kriminellen Aktivit\u00e4ten hatte sich da ebenfalls ostw\u00e4rts verlagert. Den zweiten Strafbefehl stellte ihm die Staatsanwaltschaft Z\u00fcrich-Limmat am 24. Oktober wegen Diebstahls aus: 40 Tage bedingt. Ein weiterer folgte von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 5. November \u2013 wegen mehrfachen Diebstahls. Doch die diesmal unbedingt verh\u00e4ngte Freiheitsstrafe von 150 Tagen trat er aus formalen Gr\u00fcnden nie an.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Stattdessen wurde er am 6. November 2024 nach Les Verri\u00e8res (NE) verlegt. In diesem Bundesasylzentrum werden renitente Asylsuchende untergebracht. Obwohl er das dortige Gel\u00e4nde nicht h\u00e4tte verlassen d\u00fcrfen, konnte er offenbar zu weiteren Diebst\u00e4hlen aufbrechen. F\u00fcr diese und f\u00fcr das Verlassen des besonderen Bundesasylzentrums verurteilte ihn der Kanton Neuenburg zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Neuenburg, wie auch der Aargau und die St\u00e4dte Solothurn, Grenchen und Olten, sprachen zudem ein Betretungsverbot f\u00fcr den Mann aus.<\/p>\n<p>In Basel erstmals in Haft \u2013 nach zwei Monaten<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Doch die juristischen M\u00fchlen mahlen langsam. Besonders, wenn sich zwischen ihnen Kantonsgrenzen befinden. Ein Gef\u00e4ngnis sah der Nordafrikaner deshalb weiterhin nicht von innen. Das \u00e4nderte sich erst am 6. Dezember 2024 in Basel, wo er wegen des Verdachts des Diebstahls vorl\u00e4ufig fest- und sogleich in Untersuchungshaft genommen wurde. Seither war er nicht mehr auf freiem Fuss.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Zu der beachtlichen Sammlung an Schuldspr\u00fcchen gesellt sich entsprechend \u00abnur\u00bb noch derjenige des Strafdreiergerichts Basel-Stadt vom 5. Juni 2025. Die Vergehen: Gewerbsm\u00e4ssiger Diebstahl, mehrfache Sachbesch\u00e4digung mit grossem Schaden sowie Hausfriedensbruch. Daf\u00fcr kassierte der Mann 16 Monate Haft, welche er diesmal tats\u00e4chlich absass und in der er weiterhin negativ auffiel. Drei Mal pr\u00fcgelte er sich mit Mitinsassen, mindestens zw\u00f6lf Mal hielt er sich nicht an die Hausordnung. Dazu zeigte er sich unkooperativ bei der Beschaffung eines g\u00fcltigen Reisepasses.<\/p>\n<p>Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Am 12. Februar 2026 wurde der Tunesier entlassen. Jedoch nur, um direkt in Ausschaffungshaft zu kommen. Denn das Basler Gericht hatte ihn ebenfalls zu sieben Jahren Landesverweis verurteilt. Der Verweis wird zudem ins Schengener Informationssystem eingetragen. Sein ge\u00e4ussertes Vorhaben, einfach nach Frankreich oder Deutschland weiterzuziehen, um dort \u00abzu arbeiten\u00bb, d\u00fcrfte damit erheblich erschwert worden sein.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Das Appellationsgericht best\u00e4tigt die angeordnete Ausschaffungshaft f\u00fcr sechs Monate. Zumal bei einer Freilassung von einem weiteren Untertauchen ausgegangen werden muss. Ob und wann der Tunesier allerdings effektiv ausgeschafft wird, ist weiterhin offen. Ein Weiterzug an weitere gerichtliche Instanzen ist m\u00f6glich. Die anfallenden Gerichtskosten bezahlen dann, wie in den Verfahren davor, die Steuerzahler.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Darum geht esEin Tunesier kam im Oktober 2024 in die Schweiz und beging schon kurz danach im Kanton&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11523,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[28],"tags":[116,5011,5006,3854,5009,5010,1568,5008,45,5007],"class_list":{"0":"post-11522","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-basel","8":"tag-basel","9":"tag-bundesasylzentrum","10":"tag-diebstaehle","11":"tag-gericht","12":"tag-kanton-aargau","13":"tag-kanton-basel-stadt","14":"tag-kriminalitaet","15":"tag-sachbeschaedigung","16":"tag-schweiz","17":"tag-untersuchungshaft"},"share_on_mastodon":{"url":"","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11522","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11522"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11522\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11523"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11522"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11522"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11522"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}