{"id":71928,"date":"2026-04-04T18:29:08","date_gmt":"2026-04-04T18:29:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/71928\/"},"modified":"2026-04-04T18:29:08","modified_gmt":"2026-04-04T18:29:08","slug":"sonko-prozess-schweizer-polizisten-in-westafrika","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/71928\/","title":{"rendered":"Sonko-Prozess: Schweizer Polizisten in Westafrika"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"h-full object-cover\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/3c54fa47-8ca3-42d7-8792-0268e01dc0ee.jpg\" alt=\"Blick auf den Poco Loco Beach in Banjul im afrikanischen Staat Gambia.\" loading=\"lazy\"\/>Blick auf den Poco Loco Beach in Banjul im afrikanischen Staat Gambia.<\/p>\n<p>Bild: Annika Hammerschlag \/ Bloomberg<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Nicht weniger als zw\u00f6lf Verhandlungstage und sieben Reservetermine hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona f\u00fcr den Monsterprozess gegen Ousman Sonko reserviert. Der ehemalige Innenminister des westafrikanischen Kleinstaats Gambia war 2024 von der Strafkammer in Bellinzona bereits zu 20 Jahren Gef\u00e4ngnis verurteilt worden \u2013 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie mehrfacher vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung und Folter. Nun l\u00e4uft das Verfahren in zweiter Instanz vor der Berufungskammer. Deren Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">F\u00fcr den ersten Prozess wurden Sonkos mutmassliche Opfer aus Gambia eingeflogen und in Hotels untergebracht. Ihnen wurden auch Gratisanw\u00e4lte zur Verf\u00fcgung gestellt, weil sie angeblich mittellos waren. Die Rechnung bezahlte der Steuerzahler. Einige der Gambier sind nun erneut nach Bellinzona gereist \u2013 wobei sie die Kosten diesmal auf wundersame Weise selber tragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Muss der Luftwaffenjet zweimal nach Banjul?<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Diese Woche befragte das Gericht eine Auskunftsperson in Gambia, ein ehemaliges Mitglied einer Todesschwadron, per Video\u00fcbertragung. Dazu hatte das Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) eigens Beamte mit einer Spezialausr\u00fcstung nach Gambia entsandt \u2013 in einem Challenger-Jet der Luftwaffe. Die Flugstunde kommt auf 7500 Franken zu stehen. Damit summieren sich allein die Flugkosten auf rund 90\u2019000 Franken.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"h-full object-cover\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/a50b9880-7aeb-40a9-86bf-41b88cf762c5.jpg\" alt=\"Ousman Sonko, ehemaliger gambischer Minister.\" loading=\"lazy\"\/>Ousman Sonko, ehemaliger gambischer Minister.<\/p>\n<p>Bild: zvg<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Wie aus der gambischen Hauptstadt Banjul verlautet, wollen die Schweizer Polizisten nach der am Donnerstag erfolgten Einvernahme noch etwas die Sandstr\u00e4nde des Kleinstaats geniessen. Sie werden erst n\u00e4chste Woche zur\u00fcckreisen. Ob die Osterurlauber wieder vom Luftwaffenjet abgeholt werden oder ob sie sich mit einem profanen Linienflug begn\u00fcgen, bleibt vorerst unbekannt.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Den gr\u00f6ssten Teil der Kosten verschlingen Anwaltshonorare. In erster Instanz kassierten die Rechtsvertreter der Opfer und Privatkl\u00e4ger 1,4 Millionen Franken. Das Honorar von Sonkos Verteidiger Philippe Currat belastete die Staatskasse nochmals mit knapp 1,1 Millionen Franken, wobei der Genfer Anwalt eigentlich den doppelten Betrag gefordert hatte.<\/p>\n<p>Falsch abgerechnet<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Auf fast 2,2 Millionen Franken war Currat unter anderem gekommen, weil er unz\u00e4hlige Arbeitsstunden seines Praktikanten falsch abgerechnet hatte. Ausserdem berechnete er \u00dcbersetzungsleistungen zum Anwalts- statt zum viel tieferen \u00dcbersetzertarif. Currat wollte sich auch an Tagen bezahlen lassen, an denen er offiziell krank gemeldet war. Zum Berufungsprozess reiste der Genfer nun mit drei weiteren Juristen an, unter ihnen die Tochter von Sonko. Wer all das bezahlen soll, ist schleierhaft, denn normalerweise \u00fcbernimmt der Staat nur die Kosten eines amtlichen Verteidigers.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"h-full object-cover\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/ch-de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/cb982538-6410-4a51-8504-3328a6aeb1f7.jpg\" alt=\"Philippe Currat, Sonkos Pflichtverteidiger, forderte das Doppelte des vom Gericht bewilligten Honorars.\" loading=\"lazy\"\/>Philippe Currat, Sonkos Pflichtverteidiger, forderte das Doppelte des vom Gericht bewilligten Honorars.<\/p>\n<p>Bild: Pablo Gianinazzi \/ Ti-Press \/ Keystone<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Der erste Prozess in Bellinzona verschlang insgesamt fast 3,4 Millionen Franken. Sonkos Zeit im Gef\u00e4ngnis seit seiner Verhaftung summiert sich \u2013 bei einer konservativen Sch\u00e4tzung von 300 Franken pro Tag \u2013 nochmals auf eine Million Franken. Mit dem Verfahren in zweiter Instanz und dem m\u00f6glichen Weiterzug ans Bundesgericht wird der Fall Sonko die Staatskasse voraussichtlich um mindestens sechs Millionen Franken erleichtern.<\/p>\n<p>Weshalb \u00fcbernimmt die Schweiz die hohen Kosten?<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Dass die Schweiz die horrenden Kosten dieses Monsterprozesses \u00fcbernimmt, ist schwer verst\u00e4ndlich. W\u00e4hrend der Schreckensherrschaft von Diktator Yahya Jammeh, der neben Oppositionellen auch Journalisten, Hexen und Homosexuelle verfolgen liess, amtierte Sonko unter anderem als Polizeichef und Innenminister. 2016 fiel er in Ungnade und wurde entlassen, worauf er sich ins benachbarte Senegal absetzte. Schon bald reiste der heute 57-J\u00e4hrige nach Schweden und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt, und so versuchte Sonko sein Gl\u00fcck in der Schweiz.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Eigentlich sollte das so genannte Dublin-Verfahren sicherstellen, dass Migranten nicht in zwei Dublin-Staaten Asylgesuche stellen. Genau das machte Sonko aber, nachdem er in die Schweiz gekommen war. Das f\u00fcr Asylf\u00e4lle zust\u00e4ndige Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) liess ihn etwa zwei Monate unbehelligt in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss wohnen. Erst durch einen Beitrag der Rundschau von SRF im Januar 2017 kam die Aff\u00e4re ans Licht. Wenige Tage sp\u00e4ter und nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde  Sonko festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Statt ihm unter dem Weltrechtsprinzip in der Schweiz einen s\u00fcndhaft teuren Prozess zu machen, h\u00e4tte man ihn auch nach Gambia ausschaffen k\u00f6nnen. Zum Zeitpunkt von Sonkos Verhaftung war schon ein neuer Pr\u00e4sident vereidigt, der den ehemaligen Diktator Jammeh in Wahlen besiegt hatte. Jammeh fl\u00fcchtete nach \u00c4quatorialguinea.<\/p>\n<p>Ousman Sonko ist kein \u00abarmer Fl\u00fcchtling\u00bb<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Stattdessen riss die Schweizer Justiz den Fall an sich und ben\u00f6tigte sieben Jahre f\u00fcr einen ersten Schuldspruch. In den Bundesbeh\u00f6rden gibt es Zweifel, wie sinnvoll das war \u2013 auch wegen der hohen Kosten. Zitieren lassen wollte sich in diesem Zusammenhang aber niemand. In der Zwischenzeit erledigte in Gambia eine Wahrheits- und Vers\u00f6hnungskommission ihre Arbeit und empfahl der Regierung unter anderem die Strafverfolgung der mutmasslichen T\u00e4ter \u2013 an erster Stelle Ex-Diktator Jammeh und an zweiter dessen rechte Hand Sonko.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Ein Prozess gegen ein Mitglied einer Todesschwadron des Jammeh-Regimes l\u00e4uft derzeit in Gambia. Statt Millionen f\u00fcr Schweizer Anw\u00e4lte und Reisen von Opfern aus Gambia nach Bellinzona auszugeben, h\u00e4tte die Schweiz ein entsprechendes Sondergericht des westafrikanischen Kleinstaats finanziell unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Das h\u00e4tte einen Bruchteil der Kosten verursacht, und den Gambiern w\u00e4re es m\u00f6glich gewesen, den Prozess direkt zu verfolgen.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Dass der Prozess in der Schweiz stattfindet, ist auch deshalb unverst\u00e4ndlich, weil sich die Bundesanwaltschaft bei der Suche nach Belastungszeugen stark auf die Vorarbeit der gambischen Wahrheitskommission st\u00fctzte. Deren gut recherchierten Endbericht zitiert auch die Strafkammer h\u00e4ufig in ihrem Urteil. Es wirkt vollkommen schleierhaft, welchen Mehrwert Schweizer Ermittler \u2013 mehr als 4000 Kilometer von den Tatorten entfernt und ohne Kenntnisse der lokalen Verh\u00e4ltnisse \u2013 hier liefern sollten.<\/p>\n<p class=\"liveticker-child !leading-xl max-w-article font-secondary mx-article-width text-xl font-normal text-neutral-800\">Dar\u00fcberhinaus stellt sich die Frage, ob der ehemalige Innenminister eines hochkorrupten Landes wirklich so mittellos ist, dass ihm der Staat einen millionenteuren amtlichen Verteidiger stellen muss. Immerhin f\u00fchrte Sonko bei seiner Verhaftung Bargeld im Wert von mehr als 14\u2019000 Franken mit sich. Das ist etwas untypisch f\u00fcr einen \u00abarmen Fl\u00fcchtling\u00bb. Auch sein Verhalten in Bellinzona l\u00e4sst vermuten, dass er \u00fcber Geldquellen verf\u00fcgt, die er vor den Schweizer Ermittlern verheimlicht. So legte Sonko pers\u00f6nlich Berufung gegen die K\u00fcrzung von Currats Honorarforderungen ein. Das ist h\u00f6chst ungew\u00f6hnlich, denn normalerweise hat ein mittelloser Beschuldigter an einer m\u00f6glichst tiefen Entsch\u00e4digung seines Pflichtverteidigers Interesse. Falls Sonko rechtskr\u00e4ftig verurteilt wird und es seine wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse sp\u00e4ter zulassen, muss er die Anwaltskosten dem Staat n\u00e4mlich zur\u00fcckzahlen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Blick auf den Poco Loco Beach in Banjul im afrikanischen Staat Gambia. 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