Sonnenliegen stehen auf der Terrasse eines Schwimmbads am Pool.

Stand: 06.05.2026 12:11 Uhr

Weil am Hotelpool die Liegestühle mit Handtüchern belegt waren, bekommt ein Urlauber 986,70 Euro vom Reiseveranstalter zurück. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Für das Gericht steht nach eigenen Angaben fest, dass die Reise Mängel hatte, weil schon morgens um 6 Uhr alle Sonnenliegen belegt waren – ohne dass Gäste diese genutzt hätten. Der Mann hatte Hotelpersonal und Reiseleitung im Griechenlandurlaub vergeblich darum gebeten, die Handtücher von den Liegen zu nehmen. Dabei sei der Pool für seine Familie und die Kinder wichtig gewesen, so der Kläger vor Gericht. Deshalb soll der Kunde 15 Prozent des Reisepreises erstattet bekommen. Ein Gerichtssprecher spricht von einer Einzelfallentscheidung.

Reiseveranstalter zahlte Anteil von Mahnbescheid

Der Kläger hatte den Angaben zufolge im August 2024 beim Veranstalter eine Pauschalreise auf der griechischen Insel Kos gebucht – zum Preis von 7.186 Euro. Gegen einen Mahnbescheid über 986,70 Euro legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte aber 350 Euro. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auch auf die restliche Summe von 636,70 Euro hat. Laut dem Gerichtssprecher entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und weiterer Gerichte, dass in Fällen wie diesem ein Reisemangel vorliegen könne.

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