Das Urteil ist rechtskräftig: Zehn Monate nach dem Prozess am Landgericht Münster ist klar, dass der damals 34-jährige ehemalige Co-Geschäftsführer eines Nachtclubs aus Münster für sieben Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis muss, weil er eine Frau in Münster erst mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt hat.
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