„Regeln offenbar nur wenig bekannt“
Stadt mahnt Nacht- und Mittagsruhe in Castrop-Rauxel an
Katja Schneider
Freie Mitarbeiterin

Arbeiten mit lauten Gartengeräten ist zwischen 13 und 15 Uhr in Wohngebieten nicht gestattet. © Christin Klose/dpa
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Castrop-Rauxel schläft nie – zumindest nicht, wenn man sich die täglichen Beschwerden über Lärmbelästigung beim Ordnungsamt in Castrop-Rauxel anschaut. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Stadt dazu veranlasst, die Bürger an die Ruhezeiten zu erinnern. „Geltende Regelungen diesbezüglich sind offenbar nur noch wenig bekannt“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Die Nachtruhe ist bundesweit geregelt und gilt von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit sollte alles vermieden werden, was unnötigen Lärm verursacht oder die Nachtruhe stören kann.
Neben der gesetzlichen Nachtruhe gibt es in Castrop-Rauxel auch eine Mittagsruhe. Sie gilt in reinen und allgemeinen Wohngebieten von 13 bis 15 Uhr, nicht jedoch in Gewerbe- oder Industriegebieten. Festgelegt ist sie in der örtlichen Straßenordnung und kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sein. In dieser Zeit sind zum Beispiel Rasenmähen, Arbeiten mit lauten Gartengeräten oder auch laute Musik im Freien nicht erlaubt.
Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. In Castrop-Rauxel gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe von 13 – 15 Uhr.© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Ausgenommen sind unter anderem Geräusche von Gewerbebetrieben, Baustellen oder vergleichbare Arbeiten, sofern diese rechtlich zulässig sind.
Auch an Sonn- und Feiertagen gilt ein Verbot sogenannter „öffentlich bemerkbarer Arbeiten, die die äußere Ruhe des Tages stören“, wie die Stadt mitteilt.