Empfehlung aus Hannover

56 Schafe gerissen: Landkreis will Wölfe abschießen

08.05.2026 – 02:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe (Symbolbild): Das Umweltministerium in Hannover hat die Bejagung empfohlen.Vergrößern des Bildes

Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe (Symbolbild): Das Umweltministerium in Hannover hat die Bejagung empfohlen. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)

In einem Moorgebiet in Niedersachsen sind binnen zwei Tagen 56 Schafe gerissen worden. Nun haben die Landkreise ein Mittel ergriffen, das Hannover empfiehlt.

Die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland haben den Abschuss von zwei Wölfen genehmigt, nachdem bei zwei Wolfsangriffen 56 Schafe gerissen und 100 weitere Tiere verletzt worden sind. Eine Empfehlung zur Bejagung der beiden Tiere kommt aus dem Ressort von Christian Meyer (Grüne), niedersächsischer Umweltminister.

Die Risse ereigneten sich bei zwei unabhängigen Vorfällen am 1. und 2. Mai auf einem Gebiet von rund 1.200 Hektar, das sich über beide Landkreise erstreckt. DNA-Untersuchungen haben laut Landkreis bestätigt, dass es sich um Wolfsrisse handelte. Zu welchem Rudel der oder die angreifenden Wölfe gehören, lasse sich derzeit nicht sagen.

Die Abschussgenehmigung ist auf Grundlage des Paragrafen 22 des Bundesjagdgesetzes erteilt worden und gilt bis zum 15. Juni. Eine Sprecherin der Kreisverwaltung hat bestätigt, dass das Vorgehen mit dem zuständigen Umweltministerium abgestimmt worden sei. Auch das Landwirtschaftsministerium von Ministerin Miriam Staudte (Grüne) war in die Entscheidung eingebunden.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war neben dem Ausmaß der Risse ein naturschutzfachlicher Aspekt: Die Beweidung durch Schafe auf dem Moorgelände ist nach Angaben des Landkreises aus ökologischen Gründen zwingend notwendig. „Eine Umsiedlung der Tiere ist nicht möglich“, erklärte die Landkreissprecherin. Bei einigen der 100 verletzten Tiere seien die Verletzungen so schwer, dass auch sie zu verenden drohten.

Die Entscheidung zur Bejagung sei „aus fachlicher Sicht angemessen“, hieß es unter Hinweis auf Größe und Ausmaß der Angriffe. Mildere Mittel seien sorgfältig abgewogen worden. Die Behörden erhoffen sich durch den Abschuss von zwei Wölfen zudem eine Vergrämung der restlichen Rudeltiere.

Allerdings gelten für die Jagd strenge Auflagen: Muttertiere, die noch Welpen säugen, dürfen nicht geschossen werden. Der Elterntierschutz müsse von den Jägern zwingend eingehalten werden. „Die Bejagung der Wölfe wird den Wolfsbestand in der Region nicht gefährden“, teilte der Landkreis mit. Zuvor hatten die Grafschafter Nachrichten über den Fall berichtet.