Die Schweiz droht wegen einer geplanten EU-Reform bei der Arbeitslosenversicherung eine Mehrbelastung von bis zu 900 Millionen Franken pro Jahr. Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag auf seiner Website.
Kern der Reform ist ein Zuständigkeitswechsel bei arbeitslosen Grenzgängern. Heute zahlt in der Regel der Wohnstaat die Arbeitslosenleistungen aus, während die Schweiz als letzter Beschäftigungsstaat einen Teil der Kosten rückerstattet. Künftig soll jener Staat zahlen, in dem die betroffene Person zuletzt gearbeitet hat. Für die Schweiz wäre das teuer: Viele Grenzgänger arbeiten hier, wohnen aber in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich.

Schweizer Flagge und EU-Flagge in Brüssel (Symbolbild)
© KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Das Seco betont, die Schätzungen seien mit Unsicherheiten verbunden. Es gebe nur wenige Erfahrungswerte mit arbeitslosen Grenzgängern. Erst die endgültige Fassung der EU-Verordnung erlaube eine präzisere Berechnung.
Bislang fährt die Schweiz mit dem bestehenden Modell finanziell gut. Vergangenes Jahr überwies sie den Nachbarstaaten rund 283 Millionen Franken. Gleichzeitig zahlten Grenzgänger rund 600 Millionen Franken in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein. Unter dem Strich resultierte damit ein Überschuss von etwa 300 Millionen Franken.
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Mit der Reform würde sich diese Bilanz laut Seco ins Gegenteil verkehren. Statt eines Überschusses entstünden jährliche Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken.
Die neue Regelung ist Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. In Kraft ist sie noch nicht: Zuerst müssen die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Anschliessend müsste die Schweiz im Gemischten Ausschuss einer Übernahme ausdrücklich zustimmen.