Am 8. und 9. Mai 2026 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 81. Mal. Tausende Menschen werden an den sowjetischen Ehrenmalen in der Hauptstadt erwartet. Die Polizei Berlin stellt sich auf zwei heiße Tage ein. Diese Regeln gelten in diesem Jahr.

Polizei rechnet mit Spannungen

Angesichts des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine rechnet die Polizei mit erheblichen Spannungen. Um Provokationen, Eskalationen und eine politische Instrumentalisierung der Gedenktage zu verhindern, hat sie eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen. Das erklärte Ziel: ein würdiges Gedenken – ohne Zündstoff.

2025 legt der russische Botschafter Sergei Jurjewitsch Netschajew (l.) am sowjetischen Ehrenmal in Tiergarten 2025 einen Kranz nieder.

2025 legt der russische Botschafter Sergei Jurjewitsch Netschajew (l.) am sowjetischen Ehrenmal in Tiergarten 2025 einen Kranz nieder.Bernd von Jutrczenka/DPA

Die Regelung gilt von Freitag, dem 8. Mai (ab 6 Uhr) bis Samstag, den 9. Mai (22 Uhr). Betroffen sind die Bereiche rund um die sowjetischen Ehrenmale im Treptower Park, im Tiergarten sowie in der Schönholzer Heide. In diesen Zonen werden sowohl der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen als auch die Versammlungsfreiheit deutlich eingeschränkt.

Militärische Uniformen sind verboten

Was ist verboten? Unter anderem das Tragen militärischer Uniformen, Uniformteile und Abzeichen. Auch das Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“ – einzeln oder besonders hervorgehoben – ist untersagt. Gleiches gilt für St.-Georgs-Bänder sowie für Fahnen und Flaggen mit Russland-Bezug oder Symbolen der ehemaligen Sowjetunion, Belarus oder Tschetscheniens.

Wer russische Marsch- oder Militärlieder abspielt oder singt, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Untersagt ist zudem jede Form der Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie jegliches Verhalten, das Gewaltbereitschaft signalisiert.

Am Eingang zum Ehrenmal im Treptower Parks steht ein großes Polizeiaufgebot.

Am Eingang zum Ehrenmal im Treptower Parks steht ein großes Polizeiaufgebot.Andreas Kopietz/Berliner Zeitung

Die Polizei stellt dabei unmissverständlich klar: Die Regeln gelten für alle – egal, ob jemand an einer angemeldeten Versammlung teilnimmt oder lediglich als Besucher unterwegs ist.

Aber: Diplomatische Delegationen und bevorrechtigte Personen sind von den Verboten ausgenommen. Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkriegs dürfen weiterhin Uniformen, Abzeichen und St.-Georgs-Bänder tragen. Auch Fahnen und Symbole sind erlaubt, sofern sie fester Bestandteil von Kränzen oder Blumengebinden sind.

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Polizei Berlin auf eine angespannte Sicherheitslage. Die historischen Gedenktage haben eine enorme symbolische Bedeutung – und bergen in diesem Jahr besonderes Konfliktpotenzial.

Die klare Botschaft der Polizei: Gedenken ja, politische Provokation nein. 

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Wie verfolgen Sie den 81. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com