
Stand: 08.05.2026 10:58 Uhr
Nach dem tödlichen Zusammenstoß eines Autos mit einem E-Scooter-Fahrer in Wolfsburg wird laut Staatsanwaltschaft auch geprüft, ob der Autofahrer an einem illegalen Rennen beteiligt war. Inzwischen liegt auch das Obduktionsergebnis vor.
Der 16-jährige Jugendliche, der bei einem Unfall in Wolfsburg ums Leben gekommen ist, hätte nicht mehr gerettet werden können. Das teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Demnach hat die Obduktion des Leichnams ergeben, dass der Junge unmittelbar nach dem Unfall verblutete. Eine Überlebenschance habe nicht bestanden. Ein 21 Jahre alter Autofahrer hatte laut Staatsanwaltschaft in der Nacht zu Sonntag die Polizei gerufen, weil er mutmaßlich mit hohem Tempo von der Straße abgekommen war und eine Laterne und einen E-Scooter gerammt hatte. Sowohl die eingesetzten Polizisten als auch der Autofahrer seien davon ausgegangen, dass der Roller lediglich dort abgestellt worden war, so die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich war der 16-jährige Fahrer aber meterweit ins Gebüsch geschleudert worden. Erst am Tag darauf wurde er entdeckt.
Staatsanwaltschaft: Version des Autofahrers „erscheint erklärbar“
Laut Staatsanwaltschaft verspürte der Autofahrer bei dem Zusammenprall mit dem Heck seines Fahrzeugs nur einen Schlag. Weil er zudem die Laterne gerammt hatte, erscheine es erklärbar, dass er den Jungen nicht bemerkt habe, sagte ein Sprecher. Der E-Scooter sei mehrere Meter mitgeschleift worden. Als die Polizei den Unfall aufnahm, hätten deshalb etwa 50 Meter zwischen der nächtlichen Einsatzstelle und dem Körper des Jugendlichen gelegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Getötete im Gebüsch kaum sichtbar.
Spendensammlung für die Familie
Am nächsten Vormittag entdeckte eine Passantin den Leichnam des 16-Jährigen. Gegen den 21-jährigen Pkw-Fahrer ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung oder Rauschmittel, er sei aber vermutlich zu schnell gefahren. Den eingesetzten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten vor. Unterdessen ist für die Familie des Getöteten eine Online-Spendenaktion angelaufen. Sie erzielte bis Mittwochabend eine Summe von 55.000 Euro.