Dass diese Fragmentierung mit EU Inc. deutlich verringert werden und damit auch administrative Kosten sinken, davon ist auch Jeroen ten Broecke, Rechtsanwalt bei der belgischen Kanzlei Philippe & Partners, überzeugt: „Insbesondere für Startups in der Frühphase könnten die Reibungsverluste bei grenzüberschreitenden Aktivitäten sinken. Zudem sollte der standardisierte, standardmäßig digitale Ansatz es auch deutlich einfacher machen, zu gründen und in allen EU-Mitgliedstaaten tätig zu sein.“

Momentan ist schon der Gründungsprozess für viele Startups von einem Übermaß an Bürokratie geprägt. So benötigte Exein in Italien dafür einen Notar und Anwälte, was zusätzliche Kosten und adminsitrativen Aufwand erforderte. „Gerade für Startups verkompliziert das die Dinge übermäßig, weil das Geld in der Regel wegen diverser weiterer Kosten knapp ist. Vom nicht geringen zeitlichen Aufwand einmal ganz abgesehen“, hält Gagliardo fest.

Diese Probleme sah auch Augustin Prot, Mitbegründer des französischen Tool-Anbieters Weglot auf sich zukommen – und wählte einen anderen Ansatz: Sein Unternehmen ging 2015 zunächst ohne formelle Rechtsstruktur an den Start, um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden. Erst als die Gründer nach sechs Monaten davon überzeugt waren, das Investment in den administrativen Gründungsprozess rechtfertigen zu können, wurde dieser angestoßen. „Die Möglichkeit, innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro ein Startup zu gründen, hätte uns den Start erheblich vereinfacht – ebenso wie die Wahl der Rechtsform. Trifft man hier eine falsche Entscheidung, müssen wieder Zeit und Energie aufgewendet werden, um das zu korrigieren“, konstatiert der Entrepreneur.

Wer wächst, hat noch mehr Arbeit

Wenn ein europäisches Unternehmen dann wächst, vervielfachen sich die administrativen Herausforderungen noch. Auch davon kann Exein-Gründer Gagliardo ein Lied singen: „Jeder neue Markt behandelt uns wie ein neues Unternehmen, was eine zusätzliche Belastung darstellt und den routinemäßigen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen kann“, hält der Manager fest. So habe beispielsweise ein kürzlich abgeschlossener, revolvierender Kredit von JP Morgan erfordert, Anwälte in Deutschland, Großbritannien und Italien zu beauftragen – sowie drei separate Governance- und Genehmigungsprozesse einzurichten: „Dieser Prozess hat drei Monate gedauert. Wären die Gesetze harmonisiert gewesen, wäre das eine Sache von wenigen Stunden gewesen“, meint Gagliardo.

Eine weitere Herausforderung für Unternehmen in ganz Europa sind Aktienoptionen für Mitarbeiter. Denn wie das steuerlich behandelt wird, variiert innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erheblich. Das erschwert es, der Belegschaft diese Option anzubieten, was sich auch auf die Arbeitgeberattraktivität auswirkt. Insbesondere in diesem Punkt erwartet Gagliardo vom EU Inc.-Framework Großes: „Die Komplexität rund um Aktienoptionspläne ist derzeit einfach nur chaotisch. In dieser Hinsicht könnten die Vorschläge im Rahmen von EU Inc. ein Gamechanger für Europa sein.“

Auch Weglot-Gründer Glot sieht die im Rahmen von EU Inc. vorgesehene, einheitliche Regelung zu Aktienoptionen als ein wirkungsvolles Instrument an, um Talente in einem wachsenden Startup zu gewinnen und zu binden: „Bislang sorgen die unterschiedlichen Vorschriften in Europa vor allem für ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu den USA. Dort ist der Rahmen weitaus simpler und attraktiver.“