Bereits zum wiederholten Mal sind die Partnerbehörden zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche in Nordrhein-Westfalen am 7. Mai 2026 mit einer umfangreichen Kontrollaktion gegen illegale Finanzströme vorgegangen. Kräfte der Bezirksregierungen als Geldwäscheaufsichtsbehörden und des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) haben im Verbundeinsatz mit örtlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden Geschäfte in Dortmund, Essen, Bielefeld und Köln auf die Einhaltung der geltenden Geldwäschevorschriften kontrolliert. Im Fokus stand die Aufdeckung und Bekämpfung von Geldströmen über Schattenbankensysteme wie das strafbare Hawala-Banking.

Das Hawala-System ist ein illegales Überweisungssystem, das ohne Banken oder physischen Geldtransfer auskommt und der kriminalistischen Erfahrung nach aktuell häufig zu Zwecken der Geldwäsche oder der Terrorfinanzierung missbraucht wird. In Deutschland müssen solche Geldtransfers von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden – nicht registrierte Hawala-Aktivitäten gelten als illegal. Geldbeträge werden allerdings häufig über Mittelsmänner (sogenannte Hawaladare) in einem Land bar eingezahlt und in einem anderen Land über einen Code wieder ausgezahlt. Das System basiert auf Vertrauen und Netzwerken zwischen den Hawaladaren.

Bei diesem Verbundeinsatz wurden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz wie Verstöße gegen kundenbezogene Sorgfaltspflichten und Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten festgestellt. Bußgelder werden verhängt. Zudem wurden Bargeldbeträge aufgefunden, die nicht als Kassenbestand erfasst waren. Auch hier erfolgen weitere Maßnahmen.  

Die Schwerpunktkontrolle der Geldwäscheaufsicht und der Steuerfahndung folgte aus dem EU-finanzierten Projekts HAIFINS („Hawala: Informal Financial System“) unter der Federführung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (LKA NRW). HAIFINS vernetzte Sicherheitspartner, wie Polizei, Zoll, Steuerfahndung, BKA und die Financial Intelligence Unit (FIU) im Kampf gegen illegale Finanzströme. Die Netzwerkpartner in Nordrhein-Westfalen setzen inzwischen die erfolgreiche Zusammenarbeit fort und gehen regelmäßig gemeinsam gegen die Verbreitung solcher verbotener Finanztransaktionssysteme vor. Die Bezirksregierungen als Geldwäscheaufsichtsbehörden nehmen dabei gezielt die Einhaltung von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor ins Visier, da die Hawaladare ihre Geschäfte oftmals über Juweliergeschäfte und andere Einzelhandelsbetriebe abwickeln. Beim aktuellen Action Day waren die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln mit ihren Expertinnen und Experten im Einsatz. Das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr die oberste Fachaufsicht über die Geldwäscheaufsichtsbehörden übernommen und unterstützt diese seither bei derartigen Einsätzen fachlich und organisatorisch.