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Nach Kritik an der geplanten Reform des Rundfunkgesetzes soll nachgebessert werden (Archivbild.) © Sven Hoppe
Die Pläne für ein neues bayerisches Rundfunkgesetz sorgten für einen Aufschrei – von der Opposition bis zur BR-Chefin. Jetzt bessert Medienminister Herrmann nach. Doch nicht bei allem.
München – Bayerns Staatsregierung will beim umstrittenen Rundfunkgesetz nachbessern. Medienminister Florian Herrmann (CSU) stellte Änderungen am Entwurf in Aussicht – insbesondere bei der heftig kritisierten Informationsquote und den Programmvorgaben für den Bayerischen Rundfunk (BR).
Bayerisches Rundfunkgesetz: Kritik aus Opposition und BR-Spitze
Vor allem aus der Landtagsopposition, aber auch aus dem BR selbst und seinem Aufsichtsgremium, dem Rundfunkrat, war massiver Widerstand gegen die ursprünglichen Pläne laut geworden. BR-Intendantin Katja Wildermuth hatte deutlich gewarnt: „Wenn das Gesetz so käme, dann wird die Politik zum Programmdirektor.“ Im Rundfunkrat legte sie nach und bezeichnete eine starre Informationsquote als „einmalig“ in Europa: „Denn nirgends gibt es solche Vorgaben durch die Politik sonst.“ Zudem mahnte sie: „Welche Türen öffnet man damit für ganz andere Vorstellungen von Quotenvorgaben, die dann sehr schnell in bestimmten politischen Lagern entstehen könnten?“
Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Sanne Kurz, bezeichnete die bisherigen Entwürfe als „Misstrauensvotum gegen die Rundfunkfreiheit“. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wolle „den BR an die kurze Leine legen“, kritisierte die Abgeordnete am Mittwochabend im Landtag. Kurz sprach von einem „Söder-Funk“ und warf der Regierung vor: „Sie wollen den Rundfunk zu einem Schwarzfunk schrumpfen.“ Ihre Forderung: „Lassen Sie die Finger weg von der redaktionellen Freiheit!“ Kurz gehört selbst dem BR-Rundfunkrat an.
Informationsquote wird breiter gefasst – 60 Prozent bleiben
Herrmann erklärte nun sowohl im Rundfunkrat als auch im Landtag, dass der Gesetzentwurf derzeit überarbeitet werde, bevor er dem Parlament zugeleitet wird. Bei der geplanten Pflichtquote von 60 Prozent für das TV-Programm sollen künftig neben reinen Informationssendungen auch Kultur- und Bildungsformate eingerechnet werden. An der konkreten Zielmarke von 60 Prozent hält die Regierung allerdings fest.
Entschärft wurde ein Streitpunkt: Das geplante Verbot eines sogenannten „Gestaltungsziels“ im BR-Programm. Dieser Begriff tauche im überarbeiteten Entwurf nicht mehr auf, bestätigte Herrmann auf Nachfrage. Stattdessen soll eine neue Formulierung gelten: „Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen.“
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Fotostrecke ansehenMedien-Reformstaatsvertrag als Ausgangspunkt
Anlass für die Gesetzesnovelle ist der neue Medien-Reformstaatsvertrag aller Bundesländer. Ziel der Länder ist es, ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und schlanker aufzustellen – verbunden mit Einsparungen. Im Zuge dieser Reform muss auch das bayerische Rundfunkgesetz angepasst werden. So soll etwa die Zahl der beauftragten BR-Radioprogramme von bisher zehn auf maximal sechs sinken. Die Staatsregierung nutzt die Gelegenheit jedoch für darüber hinausgehende Reformen des BR. CSU-Chef Söder hatte wiederholt Strukturen und Kosten der viertgrößten ARD-Anstalt kritisiert.
Bayern gehört bei der Umsetzung des Reformstaatsvertrags in Landesrecht zu den vergleichsweise schnellen Bundesländern. Nach der Anhörungsphase mit Verbänden und Interessenvertretungen wird der Entwurf nun innerhalb der Koalition aus CSU und Freien Wählern weiter verhandelt. Erst nach einem zweiten Kabinettsdurchgang soll er dem Landtag zugeleitet und veröffentlicht werden. Einen festen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht. (Quelle: dpa)