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Hamburg – Sie sollen das mühsame Jäten auf den Knien ersparen. Doch sie sind auch brandgefährlich: Propangasbrenner zur Unkrautbekämpfung. Einen Rentner brachte ein solcher Baumarkt-Flammenwerfer vor Gericht. Denn als er seine Terrasse vom Grünzeug befreite, brannten plötzlich sein Haus und das der Nachbarin.
Im Mai 2023 ging Bernd H. (heute 77) aus Hamburg-Bramfeld mit einem Unkrautbrenner gegen Wildwuchs an seiner Doppelhaushälfte vor. Laut Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung an einem besonders trockenen und windigen Tag. Dadurch sei Glut auf eine Hecke geweht. Erst stand sie in Flammen, dann seine Doppelhaushälfte und das Dach des Nachbarhauses.

Bernd H. (77) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Barmbek. Er wurde freigesprochen
Foto: Olaf Itrich
Gartenschlauch konnte Haus nicht retten
Bernd H. versuchte noch, mit dem Gartenschlauch zu löschen. Doch sein Haus konnte das nicht retten. Ebensowenig die Feuerwehr. Der Rentner lag nach dem Brand mit Arm- und Gesichtverletzungen in der Klinik, sein Haus musste abgerissen, das Dach der Nachbarin erneuert werden. 800.000 Euro Schaden.
Dass er mit dem Gasbrenner Unkraut entfernt habe, bestritt der 77-Jährige vor Gericht nicht. Das Feuer sei allerdings nicht dadurch, sondern im Innern eines Anbaus entstanden. Ein Nachbar stützte die Aussage, sagte als Zeuge aus: „Die Hecke brannte erst, da war schon fast das ganze Haus abgebrannt.“
Brandursache war nicht zu klären
Auch zwei Polizisten und ein Sachverständiger der Versicherung konnten nicht mit Sicherheit sagen, dass der Brand durch den Propangasbrenner ausgelöst wurde. Ihre Annahme beruhte hauptsächlich auf der Aussage von Bernd H., der ihnen vom Abflammen berichtet hatte.
Der Prozess endete mit einem Freispruch. Denn dass der Unkrautbrenner das Unglück auslöste, war nicht nachweisbar. Schließlich hat auch die Versicherung, die bei so einer hohen Schadenssumme ganz genau hinschaut, inzwischen gezahlt. Bernd H. konnte so sein Haus neu aufbauen und wohnt wieder darin.