Vor allem die Mensa der Grundschule An der Uhlandstraße wurde massiv beschädigt.

Stand: 08.05.2026 09:17 Uhr

Nach der Verwüstung einer Grundschule in Hannover kommt die Stadt zunächst für die entstandenen Schäden auf. Die Eltern der minderjährigen mutmaßlichen Täter haftbar zu machen, dürfte schwierig werden.

von Marc Wichert und Antonia Fronzek

So schätzt es Rechtsanwalt Cihan Kati ein. Der Jurist aus Hannover sagte dem NDR Niedersachsen, bei einer möglichen Frage der Haftbarkeit der Eltern wäre es schwer für die geschädigte Schule, den Eltern eine Verletzung der Obhutspflicht nachzuweisen. Denn nur dann wären sie haftbar. Zwar war die Schule offenbar zu nächtlicher Stunde, zumindest aber nicht tagsüber, verwüstet worden. Wenn der Fall vor Gericht gehen sollte, könnten die Eltern dem Rechtsanwalt zufolge im Zweifel sagen, sie hätten nicht mitbekommen, dass ihr Kind die Wohnung verlassen habe. Diese Aussage sei für die Gegenseite schwer zu erschüttern.

Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Vorsatz

Dass die Versicherung der Schädiger, also in diesem Fall mutmaßlich die Eltern der elf- und zwölfjährigen Jungen, zahlt, sei höchst unwahrscheinlich, sagte Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn private Haftpflichtversicherungen zahlten nicht bei Vorsatz. In diesem Fall sei offensichtlich, dass die Zerstörungen nicht aus Fahrlässigkeit begangen worden seien. Auch bestehe kein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber der privaten Haftpflichtversicherung des Schädigers, da es sich nicht um eine Pflichtversicherung handele – anders als etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schadenssumme unklar

Als Trägerin der Schule kommt die Stadt Hannover zunächst für den entstanden Schaden auf. Man ersetze das städtische Eigentum, damit der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann, teilte ein Sprecher dem NDR Niedersachsen mit. Über die genaue Schadenssumme könne noch keine Auskunft gegeben werden. Ob die Stadt versucht, sich das Geld für die Sanierung bei den Eltern zurückzuholen, ist noch unklar. Grundsätzlich versuche man, die Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erstattet zu bekommen, sagte der Sprecher. Fest steht, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen die verdächtigen Kinder ermittelt. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt in Deutschland erst mit 14 Jahren.

Schule erhält Spenden

Nach der Erschütterung angesichts der Verwüstung kann sich die Schule zumindest über Spenden freuen. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet, haben Eltern eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Dabei seien inzwischen mehr als 11.000 Euro zusammengekommen. Zudem gab das Polizeiorchester Hannover am Mittwoch ein Benefizkonzert im Rahmen des Tags der offenen Tür der Grundschule.

Zweiter Einbruch in die Schule in kurzer Zeit

Am Ostermontag hatten zunächst Unbekannte in der Grundschule „An der Uhlandstraße“ randaliert: Fenster und Türen wurden eingeschlagen, Tische umgeworfen und Geschirr in der Mensa zerschlagen. Außerdem wurde die Turnhalle geflutet und ein Konzertflügel zerstört. Nach der Tat gab es Gerüchte, dass es sich möglicherweise um eine Social-Media-Challenge gehandelt haben könnte. Dies wurde von der Polizei bislang nicht bestätigt. Ende März waren schon einmal Unbekannte in die Grundschule eingebrochen. Ob die Taten in einem Zusammenhang stehen, ist noch unklar.

Video:
Grundschule in Hannover verwüstet – Verdächtige ermittelt (1 Min)

Die zerstörte Mensa in der Grundschule an der Uhlandstraße in Hannover.

Nach der Tat gab es Gerüchte über eine mögliche Social-Media-Challenge. Die Schule musste erst mal schließen.

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