Mehr als sechs Wochen ist es her, dass Collien Fernandes Vorwürfe gegen Christian Ulmen öffentlich gemacht hat. Im Spiegel beschuldigte sie ihren Ex-Mann unter anderem, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben. Der Schauspieler war daraufhin gegen die Berichterstattung vorgegangen und hatte unter anderem beantragt, das Nachrichtenmagazin solle es unterlassen, den Verdacht zu erwecken, er habe Deepfake-Videos von Fernandes „hergestellt und/oder verbreitet“.

Nun hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg Ulmens Anträge zum Großteil zurückgewiesen. Laut Mitteilung des Gerichts habe der Spiegel bei seiner Leserschaft nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes selbst hergestellt. Für den in der Berichterstattung nach Ansicht des Gerichts tatsächlich erweckten Verdacht, Ulmen habe solche Filme womöglich verbreitet, liege laut den Richtern „der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor“. Das heißt, die Kammer sieht genügend Belege, um einen solchen Verdacht äußern zu dürfen. Zudem seien die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung seitens des Spiegel-Verlags jeweils beachtet worden.

Auch für den Verdacht, „Ulmen habe seine frühere Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt und/oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert“, liegen laut Pressekammer des Gerichts ausreichend Beweistatsachen vor.

Ulmens Anwälte wollen gegen die Entscheidung vorgehen

Der Schauspieler hatte auch versucht zu erwirken, dass das Nachrichtenmagazin nicht mehr über wörtliche Zitate aus dem E-Mail-Kontakt, den er mit seinem Strafverteidiger hatte, berichten darf. Hier geht es auch um Ulmens Äußerung, er habe „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt. Das Zitat falle nicht in seine Intimsphäre, entschied das Gericht, sondern nur in die Geheimsphäre. „Dies sei bei Sexualstraftaten grundsätzlich anerkannt und gelte nach Überzeugung der Kammer auch vorliegend“, heißt es in der Mitteilung. Die Gerichtsentscheidung ist eine presserechtliche, keine strafrechtliche.

Inzwischen haben die Anwälte, die Ulmen in der Sache vertreten, in einer Presseerklärung reagiert. Die Gründe des Gerichts, ihre Verfügungsanträge zurückzuweisen, seien „rechtsfehlerhaft und in weiten Teilen nicht nachvollziehbar“, schreibt die Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann. Den Vorwurf, Ulmen habe Fernandes auf Mallorca körperlich misshandelt und/oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, habe ihr Mandant in einer eidesstattlichen Versicherung bestritten. Angesichts der „immensen Vorverurteilung“ hätte der Spiegel nur berichten dürfen, wenn er ausreichend Beweise recherchiert hätte. Soweit das Landgericht davon ausgehe, entspreche dies nicht den „höchstrichterlichen Vorgaben“, schreiben Ulmens Anwälte. „Wir werden gegen den Beschluss des Landgerichts für unseren Mandanten sofortige Beschwerde einlegen.“ Sie kündigten an, die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Hamburg, anzurufen.

Auch der „Spiegel“ will Rechtsmittel einlegen

In einem Punkt aber bekam Ulmen recht. Der Spiegel-Text hat laut Gericht bei der Leserschaft den Eindruck erweckt, dass ein spanisches Gericht Ulmen aufgefordert habe, zu einem Termin persönlich zu erscheinen – und er sei dem ferngeblieben. Fernandes hatte zuvor auf Mallorca Strafanzeige gegen Ulmen erstattet. Hier verfügte das Gericht eine Unterlassung. Der Spiegel habe nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass das Gericht Ulmen wirklich einbestellt habe.

In einer Mitteilung kündigte der Spiegel an, gegen die Entscheidung in diesem Punkt Rechtsmittel einzulegen. Außerdem schreibt der Spiegel, er habe seinen „Artikel über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes in allen wesentlichen Punkten erfolgreich vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg verteidigt“. Lediglich „in einem Nebenpunkt“ habe das Gericht dem Schauspieler recht gegeben. Daraufhin hat das Nachrichtenmagazin seine Berichterstattung laut der Mitteilung „leicht geändert“ und durch einen Transparenzhinweis kenntlich gemacht.

Collien Fernandes sagte in einem SZ-Interview im April, ihr Ex-Mann habe ihr gestanden, den Männern pornografische Videos geschickt zu haben, mit der Behauptung, dass es sich dabei um private Sextapes handeln würde. Dabei habe er Videos von Frauen genutzt, die ihr ähnlich sähen, sagte die Schauspielerin. Nach der Pressemitteilung seines Anwalts hätten einige geglaubt, ihr sei widersprochen worden, sagte Fernandes. „Ich empfinde das als krassen Psychoterror vonseiten meines Ex-Manns.“

Nachdem die Schauspielerin ihre Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, bekam sie viele Hassnachrichten. Es gab aber auch viel Unterstützung, Menschen gingen in mehreren Städten auf die Straße, um gegen digitale sexualisierte Gewalt zu demonstrieren. Die Europäische Union gab diese Woche bekannt, gegen künstliche Intelligenz für sexualisierte Deepfakes vorzugehen. Ungewollt im gefälschten Porno – das soll es in der EU nicht mehr geben.