Am Samstag kam es in den frühen Morgenstunden zu einer Lärmbelästigung durch das illegale Zünden von Feuerwerkskörpern.
Stundenlanges böllern
Mehrere Anwohner hatten sich bei der Polizei über eine anhaltende Lärmbelästigung beschwert, weil jemand seit Stunden Böller zündet.
Person zündet weiter, trotz Beamter vor Ort
Als die Polizeibeamten am Ort eintrafen, konnte der Verursacher festgestellt werden. Obwohl die Beamten am Ort waren und ihn von der Straße aus ansprachen, zündete der 25-jährige Deutsche weiter einen Böller nach dem anderen.
Androhung von Gewahrsam zeigt keine Wirkung
Eine Gefährdungslage für die Bevölkerung oder die Polizisten bestand aber nicht. Auch die Androhung eines Gewahrsams zum Unterbinden des Böllerwerfens zeigte keine Wirkung beim Betroffenen. Deshalb musste das Gewahrsam in der Folge durchgesetzt werden.
Fast 3 Promille und keine Erlaubnis für das Abbrennen von Feuerwerk
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,94 Promille. Da der Betroffene keine Erlaubnis zu Abbrennen der Feuerwerkskörper vorweisen konnte, muss er sich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Die verbliebenden Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Keine weiteren Schäden entstanden
Es kam weder zu Personen- noch zu Sachschäden durch die Feuerwerkskörper. Nachdem er seinen Rausch ausgeschlafen hatte, wurde er wieder aus dem Gewahrsam entlassen
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