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Schon bald soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit den Acht-Stunden-Tag ersetzen. Die Merz-Regierung erhofft sich mehr Flexibilität – Kritiker nennen Zahlen.

München – Wer in Deutschland einer Arbeit nachgeht, wird bei der Ausübung seines Jobs vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geschützt. „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“, heißt es in § 3 des ArbZG. Zudem gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, spricht neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Bundearbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollen den Acht-Stunden-Tag abschaffen. © Michael Kappeler/dpa

Die Regierung um Kanzler Friedrich Merz möchte das Gesetz allerdings reformieren, wie schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgelegt wurde. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will den Acht-Stunden-Tag auflockern. Im Bundestag kündigte die SPD-Politikerin am Mittwoch (6. Mai) an, einen entsprechenden Gesetzentwurf für flexiblere Arbeitszeiten schon im kommenden Monat vorzulegen. „Der Entwurf wird im Juni kommen“, bekräftigte Bas bei der Regierungsbefragung. Und bringt damit die Gewerkschaften auf die Barrikaden.

Merz-Regierung plant Ende Ende des Acht-Stunden-Tags

Hintergrund der Reformpläne der Merz-Regierung sind die Arbeitszeitrichtlinie der EU (2003/88/EG) und ein Urteil (Az. C-55/18) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Dem EuGH-Urteil zufolge müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber in ihrem Land dazu verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Da die Arbeitszeiterfassung von Beschäftigten in den meisten Berufen europarechtlich also schon lange Pflicht ist, muss nun auch die Merz-Regierung mit einem Gesetzentwurf diese Vorgabe umsetzen. Bas betonte, gemeinsam mit der geplanten Flexibilisierung wolle sie auch die elektronische Arbeitszeiterfassung regeln, um eine Ausweitung der Arbeitszeiten zu verhindern: „Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden.“ Dennoch regt sich Kritik an den Reformplänen der Merz-Regierung.

Gen Z, Millennials, Babyboomer: Diese Eigenschaften werden den Generationen zugeschriebenEine ältere Frau sitzt mit einem Lächeln auf einem Sofa und trägt weiße Kopfhörer, während sie die Musik genießt. Neben ihr sitzt ein junges Mädchen, das ihr ein Gerät hält und ihr offenbar Musik zeigt oder empfiehlt.Fotostrecke ansehenExperten für Arbeitsrecht rechnen vor – Arbeitswoche von bis zu 73,5 Stunden möglich

Die Juristen Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung nannten konkrete Zahlen. Auf der Website der Stiftung rechneten die beiden Arbeitsrechtexperten vor, was bei einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und der Zehn-Stunden-Höchstarbeitszeit passieren kann. Nach Abzug der Mindestruhezeit von elf Stunden und einer Ruhepause von 45 Minuten wäre faktisch eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten zulässig.

Beispielsweise könne im Extremfall eine Arbeitswoche von bis zu 73,5 Stunden möglich sein (sechs Tage je 12,25 Stunden). Laut EU-Richtlinie ist nur ein wöchentlicher Ruhetag vorgesehen, daher ist eine Sechs-Tage-Woche für Arbeitnehmer grundsätzlich möglich. Längerfristig müssten dann aber andere Arbeitstage deutlich kürzer sein, da über einen Zeitraum von vier, sechs oder zwölf Monaten (je nach nationaler Gesetzgebung) der 48-Stunden-Durchschnitt eingehalten werden muss.

Gewerkschaften warnen vor „Erkrankungen, die Wirtschaft und Gesundheitssystem schwer belasten“

Auch Gewerkschaften laufen Sturm. So befürchtet Verdi „Arbeitstage von zwölf oder sogar 13 Stunden, solange der Wochendurchschnitt stimmt“. Für Yasmin Fahimi, Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), ist die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ebenfalls keine gute Idee: „Ich kann davon nur abraten“, betonte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. „Beschäftigte könnten gezwungen werden, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten. Sie hätten kaum eine Möglichkeit, sich einer Arbeitsanweisung von bis zu 13 Stunden zu widersetzen.“

Auf Anfrage des Münchner Merkurs von Ippen.Media verwies eine DGB-Sprecherin auf eine Stellungnahme der DGB‑Chefin, welche inhaltlich nach wie vor Bestand habe. „Das geltende Arbeitszeitgesetz dient aus arbeitsmedizinischer Sicht dem Schutz der Beschäftigten. Überlange Arbeitszeiten und fehlender Einfluss auf die Arbeitszeitlage führen dagegen zu Erkrankungen, die Wirtschaft und Gesundheitssystem schwer belasten. Eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wäre daher kontraproduktiv und eine einseitige Verschiebung zulasten der Beschäftigten“, erklärte Fahimi zu den Plänen der Bundesregierung. 

Für Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), wäre ein Ende des Acht-Stunden-Tags vor allem für Arbeitnehmer in der Süßwarenindustrie, den Bäckereibetrieben oder dem Gastgewerbe fatal. „Gerade in diesen Branchen, in denen Schichtarbeit, Personalmangel und hohe Arbeitsdichte längst Alltag sind, wäre eine Ausweitung der Arbeitszeit ein Brandbeschleuniger für gesundheitliche Probleme und Fachkräfteschwund“, wird der NGG-Chef auf der Website des DGB zitiert.  

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Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen: Lange Arbeitszeiten können Risiko für Arbeitsunfälle erhöhen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte im September 2023 „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“. Darin hieß es: „Lange Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden in der Woche gehen mit einem hohen Risiko für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Beschäftigten einher.“ Das befürchten auch viele Arbeitnehmer.

Mögliche Folgen seien „sowohl kurzfristig negative Auswirkungen (z. B. Schmerzen, reduziertes Wohlbefinden, krankheitsbedingte Arbeitsausfälle) als auch langfristig schwerwiegende Krankheiten, wie kardiovaskuläre oder Stoffwechselerkrankungen“. Zudem können psychische Störungen bzw. Verhaltensstörungen von langen Arbeitszeiten ausgelöst werden. Auch die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit leide darunter, dadurch erhöhe sich „das Risiko für Fehlhandlungen, Arbeits- und Wegeunfälle“, betonte die BAuA. (Quellen: Arbeitszeitgesetz, Europäische Union, Europäischer Gerichtshof, Hans-Böckler-Stiftung, Süddeutsche Zeitung, verdi, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) (kh)