Ermittlungen abgeschlossen

Grundschule verwüstet: Mutmaßliche Täter sind zwei Kinder

09.05.2026 – 13:33 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Klassenzimmer in einer Grundschule (Symbolbild): In Hannover haben zwei Kinder massiven Schaden in einer Schule angerichtet. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

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In einer Grundschule in Hannover wird randaliert. Zwei Jungen gelten als tatverdächtig – strafverfolgt werden sie nicht. Wer nun für den Schaden aufkommt.

Zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren sollen die Grundschule „An der Uhlandstraße“ in Hannover verwüstet haben. Das ergaben Ermittlungen der Polizei wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Diese seien abgeschlossen, sagte ein Sprecher der Polizei Hannover. Weitere Tatverdächtige gebe es nicht.

Da beide Kinder strafunmündig sind, werden sie strafrechtlich nicht verfolgt. In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit erst mit 14 Jahren. Die Akte sei an die Staatsanwaltschaft Hannover übersandt worden, hieß es.

Stühle zertrümmert, Turnhalle geflutet

Den Schaden schätzt die Polizei Hannover auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Laut einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ sollen die beiden Jungen am Ostermontag Stühle und Tische zertrümmert, Schulschränke beschädigt, Geschirr zerschlagen, Waschbecken und Toiletten verstopft, Feuerlöschschaum verteilt, einen Konzertflügel zerstört und die Turnhalle geflutet haben.

Hinweise auf eine Social-Media-Challenge als Tatmotiv lägen „nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht in belastbarer Form vor“, sagte der Sprecher der Polizei Hannover. In sozialen Netzwerken kursierende Inhalte seien überprüft worden; andere Hinweise seien maßgeblich für den Ermittlungserfolg gewesen. Details nannte der Sprecher nicht.

Stadt Hannover zahlt vorerst

Als Trägerin der Schule kommt die Stadt Hannover zunächst für den entstandenen Schaden auf, damit der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann, teilte ein Sprecher der Stadt Hannover dem NDR mit. Über die genaue Schadenssumme könne noch keine Auskunft gegeben werden. Ob die Stadt die Kosten bei den Eltern zurückfordert, ist noch offen. Grundsätzlich versuche man, die Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erstattet zu bekommen, sagte der Sprecher.

Wie das gelingt, ist rechtlich offen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Cihan Kati aus Hannover wäre es für die geschädigte Schule schwer, den Eltern eine Verletzung der Obhutspflicht nachzuweisen – nur dann wären sie haftbar. Eltern könnten im Zweifel geltend machen, sie hätten nicht mitbekommen, dass ihr Kind die Wohnung verlassen habe, sagte Kati NDR Niedersachsen.

Haftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz

Dass die Versicherung der Eltern für den Schaden aufkommt, hält Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen für höchst unwahrscheinlich. Private Haftpflichtversicherungen zahlten nicht bei Vorsatz, sagte Rehberg NDR Niedersachsen. Zudem bestehe kein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber der privaten Haftpflichtversicherung, da es sich nicht um eine Pflichtversicherung handele.

Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet, haben Eltern eine Spendenaktion gestartet; dabei seien mehr als 11.000 Euro zusammengekommen. Ende März waren bereits Unbekannte in dieselbe Grundschule eingebrochen. Ob beide Taten zusammenhängen, ist noch unklar.