Dramatische Wende in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld um einen mutmaßlichen Erpressungsfall: Ein 56-jähriger Unternehmer und CDU-Lokalpolitiker aus Bünde, der zu Beginn der Untersuchungen als mutmaßlich Geschädigter einer Erpressung gegolten habe, ist selbst ins Visier der Ermittler geraten und befindet sich seit dem 22. April 2026 in Untersuchungshaft, wie die „Neue Westfälische“ berichtet. Es gehe um den „Verdacht einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil einer erwachsenen Frau“, zitiert die „Bild“ die Staatsanwaltschaft.
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Hintergrund der Ermittlungen
Der Fall habe Medienberichten zufolge im März 2026 seinen Anfang genommen. Damals hätten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine Gruppe von fünf Personen gerichtet. Diesen werde vorgeworfen, den Geschäftsmann mit Videoaufnahmen unter Druck gesetzt zu haben, um eine Summe im mittleren sechsstelligen Bereich zu fordern. Der mutmaßlich Geschädigte habe in diesem Zusammenhang Anzeige erstattet.
Im Zuge dieser Nachforschungen hätten sich jedoch laut Behördenangaben Erkenntnisse ergeben, die ein separates Verfahren gegen den Anzeigenerstatter selbst rechtfertigen würden. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Philipp Kalbertodt, gegenüber dem „Berliner Echo“ erläutert habe, umfassten die Ermittlungen gegen den Beschuldigten auch etwaige Zusammenhänge zum Prostitutionsgewerbe. Nach einer Durchsuchung seines Wohnhauses am 20. April sei Haftbefehl erlassen worden. Als Grund für die Inhaftierung nenne die Behörde Fluchtgefahr.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück: Mandant bleibt Erpressungsopfer
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe die Einleitung eines Verfahrens bestätigt. Die „Bild“-Zeitung berichtet unter Berufung auf eigene Informationen zudem über den Verdacht der sexuellen Nötigung sowie der gefährlichen Körperverletzung.
Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Detlev Binder, weist die Vorwürfe im Gespräch mit der „Bild“ entschieden zurück. Nach Angaben des Verteidigers habe sich sein Mandant nichts strafrechtlich Relevantes vorzuwerfen; er sei vielmehr weiterhin als Opfer einer Erpressung zu betrachten. Binder betont ausdrücklich die geltende Unschuldsvermutung.
Die Autohaus-Kette Becker-Tiemann, in deren Holding der Lokalpolitiker als Minderheitsgesellschafter geführt werde, nahm in einer Mitteilung, die unter anderem dem Fachmagazin „Autohaus“ vorliegt, Stellung. Das Unternehmen betont, dass der Beschuldigte nicht in die operative Geschäftsführung eingebunden sei, die Vorwürfe ausschließlich das Privatleben des Gesellschafters beträfen und in keinem Zusammenhang mit dem Betrieb stünden.