Ab August 2026 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren erweitert sich der Anspruch auf die Klassen zwei bis vier stufenweise, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Grundschülern eine Ganztagsbetreuung zusteht. In der Theorie klingt das gut, aber wie sieht die Praxis für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Jüchen, der Verbundschule Lindenschule Gierath/Bedburdyck und der Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch/Otzenrath aus?