Die Erhöhung zahlreicher Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Wegberg ist beschlossene Sache. Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal und Digitalisierung am 26. April, wurde die Gebührenänderung in der Ratssitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Damit tritt die Achte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung am 18. Mai 2026 in Kraft.
Da die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes bis Anfang des Jahres 2026 nicht besetzt war, konnte die Gebührenkalkulation zur Siebten Änderungssatzung von dort nicht überprüft werden, so heißt es in der Beschlussvorlage diesbezüglich. Die Prüfung konnte daher erst nach Erlass der Änderungssatzung nach Wiederbesetzung der Leitung nachgeholt werden, steht es dort weiter.
Für das Jahr 2026 sei mit Mehreinnahmen von 40.000 Euro zu rechnen – und diese seien angesichts der angespannten Haushaltslage auch nötig. Das bedeutet: Beinahe alle Gebühren Friedhofs- und Bestattungsgebühren müssen erhöht werden. Unter anderem kostet die Verleihung eines Nutzungsrechts einschließlich der Abräumkosten bei einer Eigengrabstätte nun 3.000 Euro statt den vorherigen 2.700 Euro. Handelt es sich dabei um ein Tiefengrab, steigen die Kosten von 3.120 Euro auf 3.450 Euro.
Auch das Nutzungsrecht einer Urnen-Eigengrabstätte wird von 2.370 Euro auf 2.610 Euro erhöht. Gleiches gilt für die Nutzung einer Urnenkammer mit Urnenstele und Kolumbarium, die statt 1.860 Euro nun 1.980 Euro kostet. Die Erhöhung schlägt sich auf die Bestattungsgebühren nieder, die neben der Herstellung des Grabes auch das Auskleiden des Grabes mit Matten, das Verfüllen und Verschließen des Grabes sowie den Transport der Kränze von der Halle zum Grab umfassen.
So hat sich beispielsweise die Bestattungsgebühr bei einer Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr von 1.350 Euro auf 1.490 Euro erhöht. Die Neuanlegung einer Tiefgrabstätte kostet nun 1.300 Euro statt wie zuvor 1.180 Euro, bei einer Wiesengrabstätte hat sich die Bestattungsgebühr von 1.070 Euro auf 1.190 Euro erhöht, ebenso wie bei sämtlichen Formen der Urnenbestattung, wo die Erhöhungen jeweils zwischen 40 und 50 Euro ausfallen.
Teilweise werden die Gebühren aber auch gesenkt: Die Nutzung der Friedhofshalle bei einer Trauerfeier kostet in Zukunft 180 Euro statt der vorherigen 190 Euro, die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmales sinkt hingegen deutlich von 155 Euro auf 90 Euro. Gleiches gilt für die Verlegung einer Grabplatte, für die statt 135 Euro in Zukunft nur noch 80 Euro fällig werden.