Ziel dieser Maßnahme war es, insbesondere zu überprüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz eingehalten wird (seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde), ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben.
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