- Nour Al Houda Barakat und ihr Sohn drohen wegen Mietschulden von rund 13.000 Euro und eingestellten Jobcenter-Leistungen die Zwangsräumung am Dienstag, 12. Mai um 12 Uhr.
- Das Jobcenter verweigert Mietleistungen mit der Begründung einer angeblichen Bedarfsgemeinschaft mit dem Kindsvater; Barakat bestreitet diese, konnte die Vorwürfe aber trotz mehrfacher Dokumentenübermittlung nicht entkräften.
- Widerspruch und Eilentscheidung des Sozialgerichts Oldenburg zugunsten Barakats wurden nicht umgesetzt; aufgrund fehlender Prozesskostenhilfe wurde keine juristische Unterstützung gewährt, ihre Lage verschärfte sich.
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Nour Al Houda Barakat wird an diesem Dienstag vermutlich ihre Wohnung verlieren. Unsere Redaktion hatte über den Fall der seit 2022 im Stadtteil Hasport lebenden Syrerin bereits im vergangenen Dezember berichtet. Die städtische Wohnungsgesellschaft GSG lässt einen im August 2025 durch das Amtsgericht Delmenhorst erwirkten Räumungstitel vollstrecken. Grund für die fristlose Kündigung der Zwei-Zimmer-Wohnung sind Mietschulden in Höhe von rund 13.000 Euro.
Das Jobcenter hatte seine Leistungen für die junge Frau und ihren vierjährigen Sohn im Mai 2025 eingestellt, der Mietrückstand hat sich über einen Zeitraum von knapp einem Jahr aufgebaut. Die 35-Jährige soll dem Jobcenter verschwiegen haben, dass sie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater ihres Kindes lebe. Sie selbst bestreitet diese Anschuldigung. „Das Amt sitzt aber immer am längeren Hebel“, kommentierte ein Beobachter der Szene, sein Name ist sonst in der Stadt allgegenwärtig, aber in diesem Fall möchte er namentlich nicht genannt werden.
An diesem Dienstag soll die Wohnung zwangsgeräumt werden
Für diesen Dienstag, 12. Mai um 12 Uhr, hat eine Obergerichtsvollzieherin ihr Kommen angekündigt: „Auch ohne richterliche Anordnung bin ich befugt, verschlossene Türen und Behältnisse gewaltsam zu öffnen sowie etwaigen Widerstand mit Hilfe der Polizei zu brechen“, heißt es in deren schriftlichen Erläuterung der Maßnahme. Damit Barakat dann nicht vollends auf der Straße landet – eine Obdachlosigkeit würde bezogen auf ihren Sohn wohl als Kindeswohlgefährdung gewertet –, riet man ihr bei einem Termin im Jobcenter an diesem Donnerstag, sich ans Frauenhaus oder an die Diakonie zu wenden.
Beide Institutionen haben aber keine Aufnahmekapazitäten frei, hieß es von dort auf Nachfrage Barakats. Bleibt das Ordnungsamt als Ansprechstelle: „Dort kann Menschen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, eine zeitlich befristete Notunterkunft zugewiesen werden“, bestätigte Rathaussprecher Timo Frers auf Nachfrage unserer Redaktion.
Unterlagen erreichen das Jobcenter nicht
Barakat hatte seit Dezember 2025 etliche Versuche unternommen, den Vorwurf einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater ihres Kindes, Abo Roumieh Alsadi Mohamad, zu widerlegen. Das Jobcenter hatte bei ihr dafür Dokumente angefordert und ihr wegen des nicht erfolgten Erhalts solcher Papiere eine fehlende Mitwirkung vorgeworfen. „Wir haben keinen Weg gefunden, mit einer verantwortlichen Person im Jobcenter zu sprechen“, sagte Barakat. Wiederholt hatte sie versucht, die angeforderten Antragsunterlagen über den Briefkasten des Jobcenters, Am Wollelager 21, einzureichen. Eine persönliche Übergabe von Dokumenten ist dort nicht möglich. So hatte der Vater des Kindes, Alsadi, einmal den Einwurf der Dokumente als Beleg selbst gefilmt. Auch dieser Brief sei nicht angekommen, so das Jobcenter.
Jobcenter-Kunden mit Selfie-Methode bei Antragsabgabe
Die Selfie-Methode bei der Dokumentenübergabe scheint bei den Versuchen einer Kontaktaufnahme zum Jobcenter zu einer gängigen Methode zu werden, dies bestätigte auch Timo Rost vom Integrationslotsenteam der Stadt, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Migranten auch bei Behördengängen zu begleiten. Dort werde von Klienten vielfach über die Unzuverlässigkeit der Briefannahme durch das Jobcenter geklagt. Abenteuerlich war diesbezüglich auch der Versuch eines Ehepaares, das in ganz anderer Angelegenheit dreimal einen 43-seitigen Antrag auf Bürgergeld (wir berichteten) beim Jobcenter Delmenhorst abzugeben versuchte.
„Es ist richtig, dass mit Post für Jobcenter überall so verfahren wird“, sagte Katharina Schmauder, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, gegenüber unserer Redaktion. Die Post werde digitalisiert und zu diesem Zweck in ein Verteilzentrum geschickt und dann an ein Scanzentrum weitergegeben. „Es ist ein zuverlässiger Weg, um ein Dokument möglichst zeitnah in der elektronischen Akte vorliegen zu haben“, so Schmauder. Natürlich könne dieser Vorgang auch mal bis zu drei Tagen dauern, verloren gehe die Post aber nicht.
In diesem Zusammenhang weist Schmauder auch auf die App „jobcenter.digital“ hin: Damit könnten Dokumente direkt hochgeladen werden. Barakat widerspricht: Von dieser digitalen Möglichkeit konnte sie gar keinen Gebrauch machen, da sie vom Jobcenter für dieses Angebot keine Freischaltung erhielt.
Jobcenter gibt keine Auskünfte zu laufenden Verfahren
„Wir können nichts zu Einzelfällen sagen und keine Auskünfte zu laufenden Verfahren oder auch personenbezogenen Daten geben“, so Schmauder. Sie könne aber mitteilen, „dass unsere Kundinnen und Kunden durchaus Gehör finden und wir uns um alle Fälle kümmern“. Nur nicht im Beisein von Pressevertretern: Unserer Redaktion war es vorigen Donnerstag nicht gestattet worden, Nour Al Houda Barakat bei einer Einladung ins Jobcenter zu begleiten.
Das Jobcenter hatte im Fall Barakat schon Mitte Dezember vergangenen Jahres einen Hausbesuch abgestattet. Damals fanden sich eine Zahnbürste und ein Paar Schuhe der Größe 41 sowie eine Kiste Bier, für das Jobcenter waren dies eindeutige Indizien dafür, dass Barakat nicht alleine in der Wohnung lebe, die „Fundstücke“ wurden als Belege für die Bedarfsgemeinschaft mit Alsadi gedeutet. An diesem 22. April hatte es erneut einen Besuch durch das Ordnungsamt gegeben, ob neues „Beweismaterial“ gesichert wurde, ist nicht bekannt.
Anfänglich nahm der Streit einen hoffnungsvollen Verlauf
Anfänglich hatte die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter für Barakat einen günstigen Verlauf annehmen lassen: Gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters gegen Barakat hatte ein renommierter Delmenhorster Rechtsanwalt (Name ist der Redaktion bekannt) Widerspruch eingelegt. Um für seine Mandantin eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, zog der Fachanwalt vors Sozialgericht Oldenburg. Dort bekam Barakat per Eilentscheidung Recht zugesprochen. „Nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage wird der Aufhebungsbescheid in der vorliegenden Form voraussichtlich keinen Bestand haben“, begründeten die Richter.
Erst eine rechtliche Würdigung eines vom Jobcenter verlangten Fortsetzungsantrages schürte erneut die Unterstellung, es gebe eine Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsanwalt legte auch dagegen Rechtsmittel beim Sozialgericht ein und berief sich auf die drohende Obdachlosigkeit seiner Mandantin. Vom Jobcenter verlangte er, den Beschluss – der eindeutig feststelle, dass der rechtliche Begriff der Bedarfsgemeinschaft im vorliegenden Fall nicht zutrifft – endlich umzusetzen. Aber nichts geschah seitdem, weil für eine Fortführung der Auseinandersetzung keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde, gab es für Barakat keine juristische Unterstützung mehr, die Lage für die Syrerin wurde prekärer.
Kann der vierjährige Sohn im Kindergarten bleiben?
Auch für ihren Sohn Jad stellt sich die Frage, ob er weiter den Kindergarten Dibber an der Schreberstraße besuchen kann. Durch den Wegfall der Leistungen wurde dem Kind schon die Teilnahme an der Mittagsverpflegung versagt, sein Vater, der selbst Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, musste dafür einspringen, es drohte sonst der Verlust des Kitaplatzes.
Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.
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