Münster – Die IHK Nord Westfalen sieht in der heute (8. Mai) vom Bundesrat verweigerten Zustimmung zur Entlastungsprämie ein richtiges Signal. „Im Vermittlungsausschuss besteht nun die Chance, eine Regelung zu finden, mit der die Lasten fairer geteilt werden“, meint IHK-Präsident Lars Baumgürtel. Er empfiehlt ein Vorgehen analog zur Energiepreispauschale von 2022.
Baumgürtel hat die Entlastungsprämie, wie sie von der Bundesregierung beschlossen worden ist, sehr skeptisch gesehen. Die Prämie sei gut gemeint, führe aber zu Erwartungsdruck und zusätzlichen Kosten für die Betriebe. Drei Jahre Konjunkturflaute und steigende Energie- und Rohstoffkosten hätten vielen Unternehmen kein finanzielles Polster gelassen für eine Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro. „Stattdessen muss die wirtschaftliche Substanz gestärkt werden“, betont er.
Der IHK-Präsident bringt einen steuerlichen Ausgleich ins Spiel: Bei der Energiepreispauschale, die Unternehmen vor vier Jahren gezahlt haben, erfolgte die Refinanzierung über die Abgabe der Lohnsteuer, blickt er zurück. Arbeitgeber konnten damals die Pauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und an die Beschäftigen auszahlen.
Zudem sollte im Gesetzentwurf klargestellt werden, dass die Leistung nicht „zusätzlich“ zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Das gäbe den Tarifparteien neue Gestaltungsmöglichkeiten, die Prämie in den Arbeitslohn einzuarbeiten. Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf diese beiden Punkte, wird sich nach Einschätzung von Baumgürtel die Bereitschaft zur Auszahlung in den Unternehmen erhöhen.