Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind am Himmelfahrtstag, 14. Mai, von 10 bis 24 Uhr wie in den Vorjahren im gesamten Bereich des Prinz-Albrecht-Parks (einschließlich Nußberg) verboten. Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, teilt sie mit. Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen.

Dosen, Kunststoff-, Hartplastikbecher oder Plastikflaschen als Alternative

Als Alternativen für das Mitführen von Getränken böten sich Dosen, Kunststoff-, Hartplastikbecher oder Plastikflaschen an. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung würden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Sie könnten bei Verstößen Glasbehältnisse beschlagnahmen, heißt es.

Vor Einführung des Glasbehältnisverbots an Himmelfahrt waren Flaschen im Park häufig geleert auf den Boden gestellt oder mutwillig zerschlagen worden – mit der Folge, dass der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät war. „Flaschen werden zu Stolperfallen, Scherben erhöhen massiv die Gefahr von Schnittverletzungen bei einem Sturz. Zudem erschweren sie die Reinigung des Geländes erheblich“, so die Stadt.

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