Eine Firma, die Corona-Testzentren betrieben hat, muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und eine Klage der Firma gegen die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein abgewiesen. Der Grund: In den Zentren wurden die Dokumentationspflichten nicht eingehalten.
Die Firma mit Sitz in Monheim betrieb mehrere Corona-Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen. Eigentlich hätte dort jeder Test schriftlich oder elektronisch bestätigt werden müssen. So sah es die Testverordnung während der Corona-Pandemie ab dem 1. Juli 2021 vor. Diese Bestätigungen gab es bei der Firma aber nicht, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein habe daraufhin die gezahlten Vergütungen zurückgefordert. Dagegen hatte die Firma aus Monheim geklagt – aber nicht recht bekommen.
Die Begründung des Gerichts: Die Dokumentationspflicht sei rechtmäßig und verhältnismäßig. Laut Bundesrechnungshof gab der Bund für Corona-Testungen insgesamt 17,8 Milliarden Euro aus. Eine nachträgliche Kontrolle, um betrügerische Abrechnungen zu erschweren, sei darum bedeutend. Das Interesse an einer Nachprüfbarkeit überwiege das Vergütungsinteresse der Klägerin, teilte die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts mit.
Gar keine Vergütung zu zahlen, sei zwar streng, aber angemessen. Bereits ausgezahlt wurden 4.032.692,15 Euro – diese muss die Firma nun in Gänze zurückzahlen. Nicht zurückgefordert werden kann laut Gericht ein Betrag in Höhe von knapp 93.000 Euro. Diese seien bereits als Verwaltungskosten einbehalten worden.
Es ist nicht das einzige Verfahren um Rückforderungen von Corona-Testzentren vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Derzeit seien noch 48 weitere Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt etwa 23 Millionen Euro anhängig, heißt es. Gegen das Urteil kann die Firma aus Monheim einen Berufungsantrag stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.