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München – Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht mit der größten Sammelklage Deutschlands gegen Amazon Prime Video vor Gericht. Der Rechtsstreit geht im Namen von bisher über 200.000 verärgerten Kunden vor das Oberlandesgericht München. Sie hatten beim Streamingdienst des US-Konzerns Amazon ein Abo abgeschlossen und sollten plötzlich extra zahlen – wenn sie weiterhin Filme ohne Unterbrechung sehen wollten. Die strittige Frage: Dürfen Anbieter Konditionen laufender Digital-Abos einfach verschlechtern?

Der Fall: Im Januar 2024 informierte Amazon seine Prime-Video-Kunden in Deutschland per E-Mail darüber, dass Inhalte der Plattform ab dem 5. Februar 2024 Werbung enthalten würden. Wer weiterhin werbefrei streamen wollte, sollte eine zusätzliche werbefreie Option für 2,99 Euro pro Monat buchen.

Werbefrei Filme gucken – bei Amazon Prime plötzlich nur noch gegen Aufpreis möglich

Werbefrei Filme sehen – bei Amazon Prime plötzlich nur noch gegen Aufpreis möglich

Foto: Lino Mirgeler/dpa

Schlechter Deal für Verbraucher

Verbraucherschützer sehen in der Maßnahme eine unzulässige Vertragsänderung und wehren sich jetzt im Namen von mehr als 218.000 Abo-Kunden juristisch: „Am 19. Mai 2026 beginnt die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht München in der derzeit größten Sammelklage Deutschlands (Az. 102 VKl 1/24 e, Anm. d. Red.). Im Kern geht es darum, ob Amazon bestehende Vertragsleistungen nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen durfte: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen?“, begründet die Verbraucherzentrale Sachsen den Schritt.

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Die Verbraucherzentrale fordert Rückerstattung von 2,99 Euro im Monat – also bis zu 80 Euro je nach Zahlungszeitraum. „Die mündliche Verhandlung markiert einen entscheidenden Moment. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Umgang mit digitalen Abo-Modellen insgesamt“, sagt die Verbraucherzentrale Sachsen. Noch bis zum 9. Juni können sich weitere Betroffene anschließen, dann schließt das Klageregister. Sollte Amazon tatsächlich das Geld für zwei Jahre zurückzahlen müssen, wären das bei 200.000 Klägern mehr als 14 Millionen Euro.

Zuvor Unterlassungsklage gegen Amazon

In einem anderen Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband schon im letzten Jahr gegen Amazon Prime Video eine Unterlassungsklage wegen der eingeführten Werbung eingereicht. Amazon unterlag Ende 2025. Die Richter argumentierten, die Werbefreiheit sei wesentlicher Bestandteil des Angebots gewesen und hätte nicht einseitig abgeschafft werden dürfen. Dafür sei die Zustimmung der Kunden ausdrücklich nötig gewesen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.