Die auch juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit ist noch lange nicht abgeschlossen – wie nun ein neuer Fall einer Frau aus Monheim zeigt, die unter anderem in Leverkusen Corona-Testzentren betrieben hatte und nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Montag jetzt mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen muss.

So kann die Frau, die seinerzeit Betreiberin von mehreren Corona-Testzentren gewesen ist, laut Urteil der Richter keine weitere Vergütung für zwischen Juli 2021 und April 2023 durchgeführte Corona-Tests verlangen und muss bereits ausgezahlte Leistungen in Höhe von genau 4.032.692,15 Euro zurückzahlen. Der Grund: Die Betreiberin hatte Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht eingehalten.

Mit dem Urteil hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf demzufolge nunmehr die Klage der Teststellenbetreiberin gegen entsprechende Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein überwiegend abgewiesen. Erfolg hatte die Klage der Frau lediglich, soweit auch einbehaltene Verwaltungskosten zurückgefordert worden waren.

Die Klägerin hatte mehrere Corona-Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen betrieben. Seit dem 1. Juli 2021 sah die Coronavirus-Testverordnung vor, dass die Teststellenbetreiber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung des Tests dokumentieren mussten. Derartige Nachweise wurden durch die Klägerin aber nicht erhoben. Daraufhin hatte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein die gezahlten Vergütungen später von der Monheimerin zurückverlangt.

Großteils zu Recht, wie die Richter des Verwaltungsgerichts nun urteilten. Denn aus Sicht der Kammer war die Dokumentationspflicht rechtmäßig und verhältnismäßig. Aufgrund der hohen Summen – laut Bundesrechnungshof gab der Bund für Corona-Testungen insgesamt 17,8 Milliarden Euro aus – sei eine nachträgliche Kontrolle wichtig, insbesondere um betrügerische Abrechnungen zu erschweren. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.