„Stehen zu unserem Wort“
Entlastungsprämie gescheitert – diese Firma zahlt dennoch
Aktualisiert am 12.05.2026 – 09:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Rossmann-Filiale in Hannover (Archivbild): Das Unternehmen hält an einer Sonderprämie für seine Angestellten fest. (Quelle: IMAGO / Rust)
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Rossmann hält Wort: Der Drogeriekonzern zahlt seinen Mitarbeitern trotz des gescheiterten Steuerbonus eine Sonderprämie. Allerdings müssen die Beschäftigten nun Abzüge hinnehmen.
Trotz des gestoppten Steuerbonus zahlt Rossmann seinen Beschäftigten eine Sonderprämie aus. Wegen der Entscheidung des Bundesrats fallen auf die Zahlung nun allerdings Steuern und Sozialabgaben an. Der Drogeriekonzern aus Burgwedel bei Hannover hält nach eigenen Angaben an der angekündigten Zahlung fest. Beschäftigte sollen 500 Euro erhalten, Verkaufshilfen 250 Euro.
Raoul Roßmann, Sprecher der Geschäftsführung, sagte: „Wir stehen zu unserem Wort. Deshalb zahlen wir die Sonderzahlung, auch wenn darauf nun leider Steuern und Abgaben anfallen.“ Die beste Investition bleibe die in die Menschen.
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„Wir sind von der politischen Blockade enttäuscht“
Gleichzeitig teilte er mit: „Wir sind von der politischen Blockade enttäuscht.“ Man müsse eine Möglichkeit schaffen, Mitarbeiter unbürokratisch am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Im Bundesrat verfehlte die Gesetzesvorlage für die von der Bundesregierung geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie am Freitag die notwendige Mehrheit. Mehrere Länder kritisierten die zusätzlichen Belastungen, die sich durch die Steuerausfälle für Länder und Gemeinden ergeben hätten. Die Bundesregierung bedauerte die Entscheidung. Sie kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Entlastungsprämie vor dem Bundesrat gescheitert
Unternehmen sollten durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro zukommen zu lassen. Rossmann hatte 500 Euro für seine Mitarbeiter geplant. Für die Länder und Kommunen wäre die Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Eine Gegenfinanzierung hatte die Bundesregierung lediglich in Form einer höheren Tabaksteuer vorgesehen. Die käme aber allein dem Bund zugute.
