Verteidiger Professor Wilhelm Endrik ließ die Bombe platzen, da hatte die Vorsitzende Richterin gerade „Guten Morgen“ gesagt und die Personalien des Angeklagten aufgenommen. Noch bevor die beiden Staatsanwälte überhaupt die Anklageschrift verlesen konnten. Das Verfahren, das sagt Professor Wilhelm Endrik, sei gar nicht erst zu eröffnen, sondern sofort einzustellen. Denn sein Mandant sei wegen der ihm vorgeworfenen Tat bereits vor drei Jahren freigesprochen worden.

Sein Mandat, das ist der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei Andreas Renner. Er soll, so werfen es ihm die Stuttgarter Staatsanwälte vor, einer jungen Hauptkommissarin angeboten haben, ihre Karriere zu fördern, wenn er im Gegenzug Sex mit ihr haben könne. Im November 2021 soll der einst oberste Polizeivollzugsbeamte Baden-Württembergs dieses Angebot seiner Untergebenen in einem Telefonat gemacht haben. Die Frau schnitt das Gespräch ohne Wissen ihres Vorgesetzten mit.

Am Dienstagmorgen begann vor der 14. Großen Strafkammer das Verfahren gegen Renner. Die Vorsitzende Richterin Verena Alexander sieht sechs Prozesstage bis zum Juli vor. Wenn es denn überhaupt dazu kommt: Drei Anwälte begleiten den Angeklagten. Neben der aus RTL-Gerichtssoaps bekannten Juristin Ricarda Lang, die Münchener Strafverteidigerin Daniela Gabler und Professor Wilhelm Endrik. Ein Spezialist für Strafrechtsfragen aus Radebeul.

2023 bereits freigesprochen

Bereits 2023 sprach die 5. Strafkammer desselben Gerichts Renner vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Damals war Renner vorgeworfen worden, er habe am 12. und 13. November 2021 eine ihm untergebene Kriminalhauptkommissarin sexuell genötigt. In einer Kneipe hätten sich die beiden zunächst einvernehmlich geküsst, vor der Gaststätte in Bad Cannstatt habe der Inspekteur – so der Vorwurf – der Beamtin sein entblößtes Glied in die Hand gedrückt. Aussage stand gegen Aussage.

Drei Tage später telefonierten der Inspekteur und die Polizistin. In diesem Zusammenhang habe Renner sie nach Überzeugung der Ankläger zu weiteren sexuellen Treffen bewegen wollen. Im Gegenzug habe er dafür ihre Karriere fördern wollen.

Dieses Telefonat aber, so Strafrechtler Endrik, sei ein Teil der am 12. November in der Kneipe beginnenden und am 16. November mit dem Telefonat endenden Straftat. „Wir wissen, dass mehrere Straftatbestände in einer Straftat erfüllt werden können“, sagte der Strafrechtler. Die ursprünglich mit den Vorwürfen gegen Renner befasste 5. Strafkammer sei „über ihre eigenen Beine gestolpert“.

Sie habe nicht bemerkt, dass das Telefonat bereits Teil der Tat gewesen sei: „Das Gericht hätte auch diesen Tatvorwurf prüfen müssen.“ Dass sich die Kammer auf den Vorwurf der sexuellen Nötigung fokussierte, „verstellte ihr den Blick auf die Bestechlichkeit“.

Es ist von Vernichtungsfeldzug die Rede

Stattdessen sei nach dem Freispruch ein „staatlich organisierter Vernichtungsfeldzug“ gegen seinen Mandanten fortgesetzt worden. Immer wieder nannte Endrik den Namen von Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, deren im November 2021 getroffene Maßnahmen „ihren eigenen Interessen und nicht die des Landes Baden-Württemberg“ dienten. Hinz Verhalten ist umstritten, weil sie weder das Mobiltelefon Renners noch das der Polizeibeamtin beschlagnahmte. Der Inspekteur räumte später ein, sein Handy vernichtet zu haben. Die Beamtin hatte bei einer Durchsuchung Kurznachrichten auf ihrem Handy bei einem vorgetäuschten Toilettenbesuch gelöscht.

Die Vorsitzende unterbrach den Verhandlungstag bis zum Mittag, um über den Antrag der Verteidiger zu entscheiden.