Durch einen Widerrufsbutton sollen Verbraucher Verträge, die sie online geschlossen haben, genauso einfach widerrufen können.
12. Mai 2026
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Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, verpflichtend. Damit wird die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt (neuer § 356a BGB). Ziel der neuen Regelung: Verbraucher sollen online geschlossene Verträge künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie diese online abgeschlossen haben.
Wichtige Informationen zum Widerrufsbutton
Alle Unternehmer, die B2C-Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche (Website, Webshop, Kundenportal, App) schließen. Das umfasst ausdrücklich auch Handwerksbetriebe, wenn sie Verträge mit Verbrauchern online anbahnen/abschließen (z.B. Online-Angebotsannahme, Termin-/Leistungsbuchung, Wartungsvertrag, digitale Bestellung von Leistungen oder Materialien).
Nicht erfasst sind Fernabsatzverträge, die per Telefon, Bestellkarte oder Fax geschlossen werden.
Ab wann braucht es den Widerrufsbutton?
Bereitstellung der elektronischen Widerrufsfunktion spätestens ab 19. Juni 2026.
Eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig), leicht auffindbar und während der Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar.
Widerrufs-Button muss auch von Menschen mit Behinderungen nutzbar sein (u.?a. ausreichende Lesbarkeit/Kontrast, Bedienbarkeit).
Nutzbarkeit ohne Registrierung/Authentifizierung oder zusätzlichen App-Download (Ausnahme: Vertrag wurde in einer App geschlossen).
Die Widerrufsfunktion muss zweistufig ausgestaltet sein:
Stufe 1:
Nach dem Klick auf den Button wird der Verbraucher auf eine Seite weitergeleitet (Widerrufsformular), auf der er die relevanten Vertragsdaten eingibt (Name des Verbrauchers, E-Mail-Adresse und die Identifikation des Vertrags, der widerrufen werden soll, z.B. Angabe der Bestellnummer).
Stufe 2:
Nach dem Ausfüllen des Widerrufsformulars muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, den Widerruf zu bestätigen. Dies kann durch einen weiteren Button mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ oder einer ähnlichen Formulierung erfolgen.
Zulässige Dateneingaben:
Name; Angaben zur Identifizierung des Vertrags/Vertragsteils; elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung (z.B. E Mail).
Nach Übermittlung ist dem Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E Mail) zu senden, mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Zusätzlich zur Widerrufsbelehrung ist über Bestehen und Platzierung der Widerrufsschaltfläche zu informieren; zudem ist die Widerrufsbelehrung anzupassen (siehe Muster unten).
Abmahnungen/Bußgelder; außerdem verlängerte Widerrufsfrist (regelmäßig 12 Monate + 14 Tage), wenn die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt sind.
Auch Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind betroffen
Unternehmen müssen die Widerrufsbelehrung anpassen (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBG-neu – Gestaltungshinweis 3, erste Alternative):
„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter (Internet-Adresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Dies sollte aber erst ab 19. Juni 2026 geschehen. Die bisherige Möglichkeit, dem Verbraucher anzubieten, den Widerruf über die Website zu erklären, bleibt erhalten. Aber auch in diesem Fall ist die Widerrufsbelehrung anzupassen (zweite Alternative).
Muster-Widerrufsbelehrung (mit Ergänzung zur Online-Widerrufsfunktion/Widerrufsbutton)
Online-Ausübung (Widerrufsbutton): Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internet-Adresse / Hinweis, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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