Der große Sommerurlaub rückt näher und damit oftmals auch der nächste Flug. Doch seit einigen Wochen wird die Vorfreude vom Iran-Krieg überschattet. Noch immer kommen Öltanker nicht aus der Straße von Hormus – und das wirkt sich auf den internationalen Flugverkehr aus.
Nach Experten-Einschätzungen erreicht die Kerosin-Krise Deutschland spätestens Ende Mai. Dann könnten Flüge ausfällen. Entweder, weil Kerosin fehlt – oder so teuer ist, dass einzelne Verbindungen für die Airline unwirtschaftlich werden. Was bedeutet das für Flugreisende? Und welche Rechte haben Urlauberinnen und Urlauber, die Flug und Hotel separat gebucht haben? Für sie gelten andere Regeln als bei Pauschalreisen. Ein Überblick.
Alle Rechte für Pauschalurlauber: Drohender Mangel an Kerosin: Was Pauschal-Urlauber jetzt wissen müssen
Dürfen Airlines die Flüge aufgrund von Kerosin-Mangel nach der Buchung teurer machen?
Wurden die Flugtickets separat gebucht und nicht als Pauschalreise, ist der Preis bindend. Fluganbieter können also selbst bei Kerosin-Mangel nicht nachträglich mehr Geld für die Tickets verlangen. Eine nachträgliche Erhöhung kommt nur in Betracht, wenn eine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart wurde – was in der Praxis eher selten der Fall ist.
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Wer die Tickets maximal vier Monate vor dem Flug bucht, muss sich ohnehin keine Sorgen machen. Denn dann greifen diese Klauseln nicht. In der Regel müssen Reisende also keine Preissteigerungen befürchten.
Was passiert, wenn mein Flug wegen Kerosin-Mangel abgesagt wurde?
Wird ein Flug annulliert, haben Reisende grundsätzlich zwei Optionen: Die Airline zahlt den Ticketpreis vollständig zurück oder bietet einen Ersatzflug an. Darüber hinaus kann eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro fällig werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Entscheidend ist zunächst der Grund der Annullierung. Die EU-Fluggastrechteverordnung befreit Airlines von der Entschädigungspflicht, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen – also Ereignisse, die die Airline nicht kontrollieren kann. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, Streiks von Fluglotsen, Kriege oder schwere Krankheitsausbrüche.
Noch mehr zum Thema: Kerosin-Mangel? Bei Flugabsage kann Entschädigung winken
Ob Kerosin-Mangel ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Airlines fordern diese Einstufung – bislang ohne Erfolg. „Aus unserer Sicht gibt es gute Gründe, dies rechtlich abzulehnen, da am Ende die Fluggesellschaft entscheidet, wann welche Flüge annulliert werden oder eben auch nicht“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.
Das bedeutet: Fällt ein Flug wegen Kerosin-Mangel aus, weil die Airline zu spät eingekauft oder zu wenig Reserve eingeplant hat, liegt das Verschulden bei ihr – und eine Entschädigung ist wahrscheinlich. Zwei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Absage muss weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt worden sein, und die Airline muss keine zumutbare Alternative angeboten haben. Fluggäste haben zudem immer das Recht auf eine Ersatzbeförderung.
Wer seine Chancen im Einzelfall einschätzen möchte, sollte sich bei der Verbraucherzentrale NRW oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Wie bedroht ist mein Flug? Kerosinmangel: Welche Flüge könnten im Sommer ausfallen?
Der drohende Kerosin-Mangel könnte im Sommer zu Flugausfällen in Deutschland führen und Reisende vor Herausforderungen stellen.
| © Jens Reddeker
Wenn mein Flug abgesagt wird, wen muss ich dann informieren?
Wird der Flug zum Urlaubsort aufgrund von fehlendem Treibstoff gestrichen oder verschoben, sollten Reisende das Hotel beziehungsweise die Unterkunft informieren, dass sie zu einem anderen Zeitraum anreisen. Auch bei gebuchten Mietwagen sollte der Anbieter früh informiert werden.
Was muss ich für meine Hotelbuchung beachten, wenn mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
Da die Kerosin-Krise aktuell nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt, hat das auch Auswirkungen auf Ihre Hotelrechte. Können Reisende ihr Hotel im Urlaubsort nicht erreichen, weil der Flug nicht stattgefunden hat, müssen sie auf die Kulanz des Hotelbetreibers hoffen. Es können womöglich Stornogebühren auf die Urlauber zukommen.
Hat die Airline den Flug aus wirtschaftlichen Gründen annulliert, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dabei gilt jedoch die Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet: Es wird in der Regel nicht der komplette Hotelpreis ersetzt, sondern nur der finanzielle Nachteil, der Ihnen durch die Situation tatsächlich entsteht, zum Beispiel weil Sie einen späteren Ersatzflug nehmen.
