Kinder mit Drohungen unter Druck gesetzt

Wenn nicht regelmäßig neue Bilder kämen, würden Strafzahlungen fällig. Auch mit solchen Aussagen setzte der Angeklagte seine Stieftochter unter Druck. Oder mit der Drohung, sie würde entführt und zur Prostitution gezwungen. Perfide nannte das die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Der Angeklagte habe das Vertrauen der Kinder, ihre emotionale Abhängigkeit für seine Zwecke ausgenutzt, hieß es im Urteil. Er habe die Bilder nur für sich gemacht. Selbstsüchtig nannten die Richter das. Durch sein Geständnis habe er den Opfern die Aussage vor Gericht erspart. Das sei strafmildernd berücksichtigt worden.

Opfer leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen

Beide, Stieftochter und Stiefsohn, leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen und brauchen therapeutische Hilfe, um mit dem Erlebten klarzukommen. Er wünsche ihnen, dass sie das schaffen, sagte der Vorsitzende Richter.

Dass sie die Erinnerungen in einen Koffer packen, ganz oben auf dem Schrank ablegen können – und nie wieder hineinschauen müssen. Das Erlebte werde immer zu ihrem Leben gehören, das könne auch das Urteil nicht ändern.

Auch dem Angeklagten empfahlen die Richter, in der Haft eine Therapie zu machen. Ein Gerichtsgutachter hatte dem Mann eine Pädophilie attestiert.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten elfeinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung acht Jahre. Alle haben nun eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Darüber wollen sie nachdenken.