Das Landgericht Osnabrück am Neumarkt.

AUDIO: Patientinnen gefilmt und missbraucht? Urteil gegen Arzt erwartet (1 Min)

Stand: 12.05.2026 21:27 Uhr

Das Landgericht Osnabrück hat einen Arzt aus Bramsche zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 43-Jährige soll seine Patientinnen heimlich gefilmt und teilweise im Intimbereich berührt haben.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Vorwürfe gegen den Arzt nachgewiesen werden konnten. Zusätzlich zur Haftstrafe darf der 43-Jährige nie wieder Frauen orthopädisch behandeln. Die Staatsanwaltschaft hatte für sechs Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot plädiert, die Verteidigung hingegen für zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch sexueller Missbrauch wurde ihm vorgeworfen

In mehr als 190 Fällen soll der Orthopäde Frauen und Mädchen heimlich gefilmt oder im Intimbereich berührt haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück warf ihm vor, dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich seiner Patientinnen verletzt zu haben. Außerdem wurden ihm 92 Fälle sexuellen Missbrauchs vorgeworfen – unter Ausnutzung seines Behandlungsverhältnisses, teilweise in Tateinheit mit sexueller Belästigung. Auch die Herstellung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte wurde ihm zur Last gelegt.

Auch Kinder unter mutmaßlichen Opfern

Die Taten sollen sich zwischen Januar 2018 und Januar 2022 im Landkreis Osnabrück ereignet haben. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie habe in seinem Untersuchungszimmer ein Smartphone so abgestellt, dass es die Patientinnen frontal aufnehmen konnte, hatte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt erklärt. Dabei hätten sich seine Patientinnen bis auf Slip und BH entkleiden müssen. Bei der Behandlung sollten die Frauen auch ihren BH öffnen. Unter den mutmaßlichen Opfern sollen Mädchen im Kindesalter sein. Deshalb wurde der Prozess vor der Jugendkammer verhandelt.

Polizei stellt mehr als 100.000 Bilddateien sicher

In dem ehemaligen Krankenhaus Ankum soll der Orthopäde in zwei Fällen außerdem Geschlechtsverkehr mit Patientinnen gehabt haben. Das belegen offenbar Video- und Fotoaufnahmen, die der Staatsanwaltschaft vorliegen. Laut Staatsanwaltschaft hatte eine Patientin im Jahr 2021 bemerkt, dass sie während einer Untersuchung mit einem Handy gefilmt wurde. Bei der anschließenden Durchsuchung stellte die Polizei mehr als 100.000 Bilddateien sicher.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografische Inhalte sind die Darstellung einer sexuellen Handlung von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte zu diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren (§ 184b Absatz 1 StGB) bestraft. (Quelle: BKA)
  • Der Besitz oder das Abrufen kinderpornographischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (Quelle: Bundesamt für Justiz)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein „Wendepunkt“ betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff „Missbrauch“ sei nicht angebracht – er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff „sexuelle Gewalt“ genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ neben Formulierungen wie „Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern“ oder „Darstellung von sexueller Gewalt“, da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Video:
Nacktaufnahmen von Patientinnen: Arzt aus Bramsche verurteilt (4 Min)

Ein Angeklagter steht zu Beginn der Verhandlung in einem Gerichtssaal.

Dem Orthopäden aus Bramsche werden mehr als 190 Fälle vorgeworfen. Unter den Opfern sollen auch junge Mädchen sein.

Der Eingangsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft ihm mehr als 190 Taten vor. Sein jüngstes Opfer sei minderjährig gewesen.