Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren werden bestimmte Fristen verkürzt, um Prozesse zu beschleunigen. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes hat ebenfalls eine Vereinfachung zum Ziel: Denkmalschutzbehörden sollen künftig Maßnahmen benennen, bei denen aus ihrer Sicht keine gesonderte Genehmigung mehr nötig ist. Mit dem Paket wolle der Senat den Wohnungsbau schneller, effizienter und kostengünstiger machen, betonte Gaebler. „Gemeinsam mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz verbessern wir so die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben.“ Das „Schneller-Bauen-Gesetz“ umfasste bereits Dutzende Maßnahmen, um bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten schneller voranzukommen. So wurden Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und standardisiert, Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt und Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken klarer geregelt.