Die Willicher Stadtverwaltung soll den Bestand und den Zustand aller Kriegerdenkmäler im Willicher Stadtgebiet erfassen. Erst danach soll entschieden werden, ob und wie sie im Einzelfall gegebenenfalls gepflegt oder restauriert werden sollen. Auf dieses Vorgehen verständigte sich der Willicher Planungsausschuss.
Hintergrund des Themas ist ein Bürgerantrag von Marcus Schreiber zum Niederheider Hagelkreuz/Kriegerdenkmal. Er hat beantragt, dass das Kreuz und die Gedenktafeln gereinigt und die Schriftzüge nachgefärbt werden sollen. Für die Tafeln sollen zwei kleine Mauern rechts und links errichtet werden, auf die die Gedenktafeln aufgesetzt werden. Zudem sollen die Stahlhelme wieder eingebaut werden, um die besondere Symbolik eines Kriegerdenkmals wieder zu verdeutlichen. Letztlich soll der Zustand des Denkmals wieder hergestellt werden, der bestand, bevor das Denkmal seinen Standort verändert hat.
Die Verwaltung hatte den Antrag ausführlich bearbeitet und eine Vorlage für den Ausschuss erarbeitet. Unter anderem ist zu betrachten, dass die ganze Anlage zwei historische Quellen hat: Das Hagelkreuz an sich wurde 1905 zum Schutz vor Hagel und Unwetter auf dem damaligen Grundstück der Familie Schwengers errichtet und steht seit 1985 als Baudenkmal unter Denkmalschutz. Später – im Jahre 1952 – errichtete die St.-Johannes-Bruderschaft Niederheide am Fuße des Hagelkreuzes unter Einwilligung der Familie Schwengers zusätzlich eine Gedenkstätte für ihre gefallenen Mitglieder des Ersten und Zweiten Weltkriegs. Wiederum später wurde die ganze Anlage wenige Meter von ihrem ursprünglichen Standort „umgesiedelt“ auf ein städtisches Grundstück.
Die Verwaltung empfahl in der Vorlage grundsätzlich ein vorsichtiges Herangehen an die verschiedenen Punkte. So habe ein Steinmetz 2020 nach einer Untersuchung von der Reinigung des Hagelkreuzes abgeraten, weil die Oberfläche des Kalksteins schon stark angegriffen ist. Auch bei der Reinigung der Gedenktafeln und der Nachfärbung der Schriftzüge empfahl die Verwaltung ein vorsichtiges Vorgehen, um die natürliche Patina nicht zu zerstören. Deswegen sei eine Hochdruckreinigung grundsätzlich abzulehnen. Die Schriftzüge auf den Gedenktafeln „sind ausreichend lesbar“, so die Verwaltung. Über eine Nachfärbung der Gravuren könne wegen der Verwitterung nicht ohne fachliche Prüfung entschieden werden.
Bei weiteren baulichen Anliegen aus dem Antrag verwies die Verwaltung darauf, dass „eine Zurückführung in den ursprünglichen Zustand“ auf dem jetzigen Grundstück nicht erfolgen kann. Die Verwaltung will den Antragsteller zu der Entscheidung des Ausschusses informieren und das Gesamtkonzept wie beauftragt erstellen.