Brasilianische Exporteure von Rindfleisch, Geflügel, Honig und weiteren tierischen Produkten stehen vor möglichen Handelsbeschränkungen im EU-Markt. Ab 3. September soll Brasilien von der Liste jener Drittstaaten ausgeschlossen werden, die bestimmte tierische Produkte in die EU exportieren dürfen, solange die geforderten Nachweise nicht erbracht werden.
Ein EU-Ausschuss, der sich aus Experten der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, hat am Dienstag (12.5.) beschlossen, die Einfuhr von brasilianischem Fleisch ab dem 3. September zu verbieten, da antimikrobielle Mittel zur Stimulierung des Tierwachstums eingesetzt werden, berichtet Euronews. Hintergrund sind fehlende Nachweise zum Einsatz antimikrobieller Substanzen, also insbesondere Antibiotika und Wachstumsförderer, bei Nutztieren. Betroffen sind unter anderem Rindfleisch, Geflügelfleisch und Eier.
Die Liste der Drittländer, die die EU-Anforderungen erfüllen und daher zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere in die EU exportieren dürfen, soll laut den Berichten in den kommenden Tagen offiziell angenommen werden.
Der Vorstoß kommt nur zwei Wochen nach dem vorläufigen Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur am 1. Mai. Die Europäische Kommission hat immer wieder betont, dass die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit auch nach Inkrafttreten des Abkommens für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Lateinamerika gelten sollen, heißt es.
„Die Tatsache, dass die Union in der Lage ist, die Regeln durchzusetzen, ist wesentlich für das Vertrauen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und gute Beziehungen zu unseren Handelspartnern“, sagte ein EU-Diplomat gegenüber Euronews.
Sobald Brasilien die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nachgewiesen hat, könne die EU die Einfuhren wieder aufnehmen, und Brasilien könne die gleichen Zollerleichterungen in Anspruch nehmen wie die anderen Mercosur-Länder.
Die brasilianische Regierung erklärte kurz darauf, man werde alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Entscheidung der EU rückgängig zu machen, berichtet Reuters.
Der Österreichische Bauernbund sieht darin ein richtiges und notwendiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen, Lebensmittelsicherheit und gleiche Standards am europäischen Markt. „Es ist richtig, dass die Europäische Union hier klare Konsequenzen zieht. Das zeigt, dass die EU-Kommission Fragen der Lebensmittelsicherheit und der Produktionsstandards nun offenbar endlich ernst nimmt. Wer tierische Produkte in die EU exportieren will, muss europäische Standards lückenlos nachweisen. Gleiche Produktionsstandards sind die Voraussetzung für gleiche Wettbewerbsbedingungen“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
Der aktuelle Fall zeige deutlich, warum es bei Importen aus Drittstaaten keine Schlupflöcher geben dürfe, so der Bauernbund. Wenn europäische Bäuerinnen und Bauern höchste Anforderungen bei Tierhaltung, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation erfüllten, müssten diese Maßstäbe auch für Produkte gelten, die aus Drittstaaten auf den europäischen Markt kommen.
Gerade im Zusammenhang mit Mercosur brauche es ein engmaschiges Kontroll- und Dokumentationssystem. Dieses müsse nicht nur an den EU-Außengrenzen greifen, sondern auch vor Ort sicherstellen, dass europäische Standards tatsächlich eingehalten werden. Ebenso müssen die vereinbarten Kontingente transparent dokumentiert und konsequent überwacht werden.