In der Ratsversammlung am 21. Mai dürfte der Erbbaurechtsvertrag für RB Leipzig am Standort der Kleinmesse am Cottaweg auf der Tagesordnung stehen. Und das, obwohl die Stadt noch nicht einmal ein Ausweichgelände für die Kleinmesse in petto hat. Einfach so unterschreiben? Nicht mit uns, meint die Linksfraktion und beantragt eine wichtige Klausel im Vertrag.
„Der Erbbaurechtsvertrag wird um ein Rücktrittsrecht für die Stadt Leipzig ergänzt. Die Stadt kann bis zum 31.12.2031 von dem Vertrag zurücktreten, falls vor Inkrafttreten des Erbbaurechts für die Red Bull Betriebsanlagen GmbH keine geeignete Ersatzfläche für die Kleinmesse und andere Stadtfeste hergestellt wurde.“
Denn bislang hat sich noch keine mögliche Alternativfläche im inneren Stadtgebiet gefunden, die sich als Ersatzstandort für das Festgelände am Cottaweg anbieten würde.
„Die Fläche muss mindestens 2,5 Hektar groß, zentral gelegen, gut an den ÖPNV angebunden, barrierefrei für Marktereignisse nutzbar sein sowie über die geeignete Erschließung verfügen (inklusive Medien- und Wasseranschlüsse)“, fordert die Linksfraktion mit ihrem Antrag. „Über die Ausübung des Rücktrittsrechts entscheidet der Stadtrat spätestens bis zum 31.12.2030. Dazu ist dem Stadtrat eine Beschlussvorlage durch den Oberbürgermeister vorzulegen.“
Das sind nur noch fünf Jahre. Ein Zeitraum, der selbst dann eine Rolle spielt, wenn die Stadt ein geeignetes Gelände findet. Denn in der Regel ist so ein Gelände eben noch nicht mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet, die dann erst geplant und gebaut werden müsste.
Aber das Anliegen der Linksfraktion dürften auch andere Fraktionen in der Ratsversammlung teilen, die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder besorgt nachgefragt haben, wie die Zukunft der Kleinmesse nun aussehen soll.
„Das Inkrafttreten des Erbbaupachtvertrags muss an die Nutzbarmachung eines alternativen Standortes der Kleinmesse und anderer Stadtfeste als Bedingung geknüpft werden“, betont die Linksfraktion. „Sollte im Jahr 2030 nicht abzusehen sein, dass ein anderer Festplatz zur Verfügung steht, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, kann die Stadt Leipzig von dem Vertrag zurücktreten und die Fläche wieder der aktuellen Nutzung zur Verfügung stellen.“