Im Prozess ging es um einen Vorfall aus April 2023. Damals habe sich eine 77 Jahre alte Frau in einem Krankenhaus in Ibbenbüren vorgestellt und über Lähmungserscheinungen geklagt. Der heute 59 Jahre alte Arzt habe sich zu einem komplizierten Eingriff an der Halswirbelsäule entschieden. Infolgedessen, so die Staatsanwaltschaft, sei die Frau verstorben.

Vorwurf fehlender Aufklärung

Laut Anklage habe der Arzt nicht erkannt, dass die von ihm gewählte Behandlung nicht die richtige gewesen sei. Außerdem habe er vor Beginn des Eingriffs nicht über die großen Risiken aufgeklärt. Allerdings sei er davon ausgegangen, dass er die Patientin über die Gefahren in Kenntnis gesetzt habe.

Das Gericht betonte, der Arzt hätte deutlicher über mögliche Risiken aufklären müssen. Etwa, wie er es bei Verwandten oder Bekannten getan hätte. Dieser Umstand war für das Gericht jedoch kein Grund für eine Verurteilung – das hatte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt.