„Vorsicht, hier ist eine Schlange drin“ – genau diesen Satz mussten die Mitarbeiter aus einem Zoo in NRW auf einer Styroporbox lesen. Der Zettel klebte, fixiert mit einem Klebeband oder Ähnlichem, auf der Box. Hangeschrieben, in Großbuchstaben.
Logisch, dass man da ordentlich ins Schwitzen kommen könnte, immerhin könnte sich in der undurchsichtbaren Box allerlei Schlangenarten befinden. Giftig oder ungiftig. Als die Mitarbeiter aus Bochum die Kiste öffneten, tobten sie später. Nun appellieren sie – es geht um ein fünstelliges Bußgeld.
📌 Fakten über den Zoo Bochum
- Zoo in Bochum: Du findest in in der Klinikstraße 49, 44791
- Wie viele Tiere gibt es dort? Etwa 4.000 Tiere aus über 3000 Arten
- Was kostet ein Ticket? Erwachsene zahlen 10 Euro, Kinder und Jungendlichen von 3 bis 17 Jahren 5 Euro. Hunde dürfen umsonst rein, wie auch Kinder unter drei Jahren.
Zoo in NRW: Schlange wird am Straßenrand ausgesetzt
„Die Unsicherheit war groß – schließlich hätte es sich auch um eine Giftschlange handeln können“, meinen so auch die Mitarbeiter in dem Post auf Facebook. Verständlich, immerhin stand die Box, gefüllt mit einer unbekannten Schlange, einsam und verlassen auf einem Bürgersteig vor dem Tierpark in Bochum. Und als die Pfleger aus Bochum sich trauten den Deckel zu öffnen, waren sie erleichtert: Darin befand sich „nur“ eine harmlose Kornnatter.
Die Schlange zählt dabei zu den Mittelgroßen ihrer Art und kann bis zu 150 cm groß werden. Der Pflegebedarf ist gering, aber das Tier kann bis zu 20 Eier werfen. Das Besondere an ihr ist, dass sie nicht nur für Anfänger geeignet ist, sondern auch ungiftig ist, wie auch dämmerungs- und nachtaktiv. Logisch, dass sie da insbesondere für Einsteiger so beliebt ist. Doch ein offenbar überforderter Halter dachte sich wohl, es wäre eine gute Idee, das Tier einfach vor dem Zoo auszusetzen. Wie lange das Tier in der Kälte stand? Unbekannt.
Tiere aussetzen ist verboten: Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Die Tat ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie auch die Pfleger aus NRW schnell deutlich machen. So schreiben sie nämlich: „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, […]“, ist gemäß §3 TierSchG verboten. Wer trotzdem sein Reptil, Vierbeiner oder Ähnliches aussetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Und offenbar auch die Wut der Pfleger. Die schreiben nämlich weiter: „Solche Vorfälle stellen eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und letztlich auch für das ausgesetzte Tier selbst dar. Die Haltung eines Tieres, egal welcher Art, bedeutet Verantwortung zu übernehmen und diese endet nicht dort, wo es unbequem wird.“
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Was nun mit der Schlange passiert ist ungewiss. Derzeit befindet sie sich in Quarantäne und wird medizinisch untersucht und versorgt.
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