Verletzungsgefahr droht

Stadt verhängt dieses Verbot im Prinzenpark

Aktualisiert am 14.05.2026 – 10:31 UhrLesedauer: 1 Min.

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Leere Glasflaschen (Symbolbild): An Himmelfahrt gilt ein Verbot. (Quelle: IMAGO/Stephan Hahne/imago)

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An Himmelfahrt gilt im Prinzenpark erneut ein Glasverbot. Polizei und Ordnungsdienst wollen kontrollieren – bei Verstößen droht die Beschlagnahmung von Flaschen.

Wer an Himmelfahrt im Prinzenpark in Braunschweig feiern will, darf keine Glasbehälter mitbringen. Die Stadt hat für den gesamten Bereich ein Verbot erlassen. Es gilt am 14. Mai von 10 bis 24 Uhr.

Betroffen sind der gesamte Prinzenpark einschließlich des Nußbergs. Ausgenommen sind laut Stadt lediglich gaststättenrechtlich genutzte Flächen.

Die Stadt empfiehlt als Alternativen Dosen, Kunststoff- oder Hartplastikbecher sowie Plastikflaschen. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) wollen die Einhaltung der Regelung kontrollieren. Bei Verstößen können Glasbehältnisse beschlagnahmt werden.

Stadt Braunschweig warnt vor Verletzungsgefahr

Hintergrund des Verbots sind Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Nach Angaben der Stadt waren Flaschen im Park häufig auf dem Boden abgestellt oder mutwillig zerschlagen worden. Dadurch sei das Gelände oft mit Glasscherben übersät gewesen.

Die Stadt verweist auf die erhöhte Verletzungsgefahr. Zerbrochene Flaschen könnten zu Stolperfallen werden, Scherben das Risiko von Schnittverletzungen deutlich erhöhen. Außerdem erschwere Glas die Reinigung des Geländes erheblich.