Einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle Münchens in jüngerer Vergangenheit jährt sich an diesem Freitag zum 20. Mal: die Ermordung von Charlotte Böhringer, einer vermögenden Witwe, die sich in den Kreisen der besseren Gesellschaft bewegte. Die damals 59-Jährige war am Abend des 15. Mai 2006 brutal erschlagen und am nächsten Tag von ihrem Neffen und einem Angestellten gefunden worden, in ihrer Wohnung auf dem Dach ihres Parkhauses in der Baaderstraße. Der Tatort gab dem Fall einen prägnanten Namen: Parkhausmord.
Der zwei Jahrzehnte zurückliegende Kriminalfall entwickelt sich freilich gerade zu einer scheinbar unendlichen Geschichte – obwohl er in den Augen der bayerischen Justiz als längst aufgeklärt gilt.
Die Leiche Böhringers wurde in der Wohnung auf dem Dach ihres Parkhauses in der Baaderstraße in München gefunden. Robert Haas
Böhringers Neffe Benedikt T. ist im August 2008 vom Landgericht München wegen Mordes verurteilt worden; im April 2023 wurde er auf Bewährung aus der Haft entlassen. Dennoch ist die Angelegenheit nicht zu den Akten ins Archiv verfrachtet worden. Das Urteil war umstritten, T. hat stets seine Unschuld beteuert; bis heute kämpft er um seine Rehabilitierung und einen Freispruch. Beim Oberlandesgericht (OLG) München liegt ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der dritte mittlerweile. Für den Fall, dass dieser ebenso abgelehnt werden sollte wie die vorherigen, hat T.s Anwalt Peter Witting angekündigt, mit den Akten zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu gehen.
„Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber so langsam müssen sie auch nicht mahlen“, kritisiert Witting: „Das OLG tut gar nichts, zumindest nichts für mich Erkennbares.“ Das sieht man beim OLG anders. Einen Zeitpunkt für eine Entscheidung könne er „derzeit nicht nennen“, lässt OLG-Sprecher Laurent Lafleur wissen: „Die Bearbeitungsdauer ist auf den großen Umfang und die erhebliche Komplexität des Verfahrens zurückzuführen.“
Schon der Prozess in den Jahren 2007 und 2008 war mit 93 Verhandlungstagen einer der längsten in der Münchner Gerichtsgeschichte – da es weder ein Geständnis noch eine Tatwaffe noch Augenzeugen gab, wurde das Urteil nur aufgrund von Indizien gefällt. Der damalige Richter Manfred Götzl schmiedete eine Kette von 14 solcher Indizien, die seiner Ansicht nach in ihrer Gesamtheit auf Benedikt T. als Täter deuteten. Als Motiv legte der Richter zugrunde, dass T. den Abbruch seines Jura-Studiums vertuschen wollte, das seine Tante als Voraussetzung verlangt hatte, um später die Geschäftsführung des Parkhauses zu übernehmen. Einen anderen Täter oder ein anderes Motiv schloss Götzl in seiner Urteilsbegründung kategorisch aus.
Dass man rund die Hälfte dieser 14 Indizien auch zugunsten des Angeklagten hätte auslegen können, fanden nicht nur T.s Verteidiger, sondern auch andere Rechtsgelehrte und Kriminalisten. Das führte im Lauf der Jahre immer wieder zu Anträgen auf Revision oder Wiederaufnahme des Verfahrens. Wittings jüngster Antrag umfasst 375 Seiten. Darin enthalten sind ausführlich belegte Hinweise auf einen anderen Tatablauf, als vom Landgericht angenommen sowie auf weitere Motive, mithin also auf andere mögliche Täter.
Eingereicht hatte Witting diesen Antrag im September 2022, vor mehr als dreieinhalb Jahren. Nach zwei Jahren Aktenstudium hatte das Amtsgericht Augsburg, an welches die Prüfung verwiesen worden war, im Dezember 2024 tatsächlich zwei Punkte der Argumentation für schlüssig und zulässig befunden. Zum einen ging es um eine womöglich falsche Aussage einer Zeugin im Prozess, zum anderen um neue Gutachten zum Tatgeschehen. Beides seien „möglicherweise neue Beweismittel“, teilten die Augsburger Richter mit; sie schlossen deshalb „eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus“.
„Das ist man den Betroffenen schuldig, dass man Klarheit schafft“
Doch sowohl die Staatsanwaltschaft in Augsburg als auch die Generalstaatsanwaltschaft in München legten umgehend Beschwerde dagegen ein, den Prozess noch einmal aufzurollen. Seitdem liegen die Akten für eine endgültige Entscheidung beim OLG München. Im September 2025 hat Witting zuletzt eine Stellungnahme dazu abgegeben. Er hält die lange Bearbeitung für „unzumutbar“ und findet: „Das ist man den Betroffenen schuldig, dass man Klarheit schafft.“
Seit dem Parkhausmord hat es weitere Fälle gegeben, in denen die bayerische Justiz sich schwer tat, ein Urteil zu revidieren. Bei dem 2006 fälschlicherweise in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath aus Nürnberg dauerte es acht Jahre. Der 2010 wegen eines vermeintlichen Mordes an einer Rentnerin in Rottach-Egern verurteilte Manfred Genditzki saß sogar 13 Jahre in Haft, ehe er letztlich freigesprochen wurde: Mit Hilfe neuer Gutachten stellte sich der Tod der Rentnerin als Unfall heraus.